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Sonderbeitrag einmalige ergebnisgebundene Vorteile

Die einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile sind vom Lohnbegriff bis zu einem Betrag von maximal 3.100,00 EUR pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer sowie pro Kalenderjahr und Arbeitgeber ausgeschlossen (nicht indexiert, ab 2013). Ab 01.01.2016 wird der Höchstbetrag (nicht indexiert) auf 3.169,00 EUR erhöht. Sie unterliegen jedoch einem vom Arbeitnehmer geschuldeten Sonderbeitrag von 33 % und Solidaritätsbeitrag von 13,07 % (ebenfalls ab 2013 für die ab dann ausgezahlten Beträge). Der Höchstbetrag beinhaltet den Solidaritätsbeitrag des Arbeitnehmers.

Jeder Betrag, der im Rahmen eines Systems einmaliger ergebnisgebundener Vorteile entrichtet wird, ist in der Meldung des Quartals, in dem die Prämie gezahlt wird, mit einem speziellen Code in einem gesonderten Feld anzugeben. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der in dem betreffenden Quartal nicht mehr im Dienst ist, eine Prämie zahlt, muss er diesen Vorteil bei der Meldung des letzten Quartals, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt war, hinzufügen. Der vollständige Beitrag ergibt sich durch eine Erhöhung des Prozentanteils gemäß Arbeitnehmerkennzahl 888.

Wenn der Arbeitnehmer einen Betrag erhält, jedoch im Laufe des Kalenderjahres (Jahr n) bei dem Arbeitgeber keine Leistungen mehr erbracht hat, müssen diese Vorteile ebenfalls zur Meldung des letzten Quartals mit Leistungen, jedoch mit einem gesonderten Code, hinzugefügt werden. Das Kontrollprogramm berücksichtigt in diesem Fall diesen Betrag nicht bei der Gegenüberstellung mit dem Höchstbetrag für das Kalenderjahr, auf das sich die Meldung bezieht (Jahr n – 1). Wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres der Auszahlung (Jahr n) vom gleichen Arbeitgeber erneut eingestellt wird, wird dieser Betrag jedoch im Gesamtbetrag des Jahres berücksichtigt (Jahr n).

Konkret:

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2019, hinzugefügt zur Meldung 2018:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2019 van 3.383,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2019, Meldung 2019:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2019 van 3.383,00 EUR.

Vorangegangene Jahre

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2014, hinzugefügt zur Meldung 2013:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2014 von 3.131,00 EUR.

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2014, Meldung 2014:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2014 von 3.131,00 EUR.

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2015, hinzugefügt zur Meldung 2014:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2015 von 3.130,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2015, Meldung 2015:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2015 von 3.130,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2016, hinzugefügt zur Meldung 2015:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2016 von 3.219,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2016, Meldung 2016:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2016 von 3.219,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2017, hinzugefügt zur Meldung 2016:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2017 von 3.255,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2017, Meldung 2017:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2017 von 3.255,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2018, hinzugefügt zur Meldung 2017:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2018 van 3.313,00 EUR;

Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr 2018, Meldung 2018:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf Jahresbasis 2018 van 3.313,00 EUR;

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Sonderbeitrag einmalige ergebnisgebundene Vorteile

In der DmfA wird dieser Beitrag je Arbeitnehmerzeile im Feld 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 810 angegeben:
- mit Typ 0 für die im Jahr der Meldung bezahlten Vorteile
- mit Typ 1 für die Vorteile, die in einem anderen als dem Jahr der Meldung bezahlt wurden, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr in Dienst ist.

Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.

Bei Eingabe der DmfA per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage bei den zu zahlenden Beiträgen des jeweiligen Arbeitnehmers einzugeben.

Ab 01.01.2013 werden die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zusammen unter der Arbeitnehmerkennzahl 888 eingenommen und die Beitragssätze der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengezählt.