Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor“
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor“
- Spezifische Informationen für den Bausektor
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
- Befreiung von der Zusatzpensionsregelung für vertraglich angestellte Personalmitglieder
Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor, für die eine günstige Pauschale bei der Beitragsberechnung angesetzt wurde, werden unter einer gesonderten Arbeitgeberkategorie 317 angegeben, während Gelegenheitsarbeitnehmer, die mehr als 50 Tage mit dieser Beschäftigungsart eingestellt werden, wie Nicht-Gelegenheitsarbeitnehmer unter Arbeitnehmerkategorie 017 anzugeben sind.
Um diese Arbeitnehmer dennoch von ,normalen‘ Arbeitnehmern im Horeca-Sektor zu unterscheiden, wurde ein Feld ,Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor‘ in einem neuen Funktionsblock ,Informationen Beschäftigung‘ eingerichtet, der an eine Beschäftigungszeile gekoppelt ist. Mit der Angabe ,E‘ in diesem Feld können diese Arbeitnehmer in der DmfA dennoch erkannt werden. Diese Angabe ist daher ausschließlich für Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor ab dem 51. Arbeitstag einzutragen.
Unternehmen für Aushilfsarbeit, die Gelegenheitsarbeiter bei einem Benutzer aus dem Horeca-Sektor einstellen, müssen noch immer ,E‘ angeben.