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Sektordetail Social/Non Profit

Die Flämischen Intersektoralen Abkommen für die Social/Non Profit-Sektoren (FIA) sind vorübergehende und dreiseitige Abkommen zwischen den Sozialpartnern der flämischen Social/Non Profit-Sektoren und der Flämischen Regierung. Sie enthalten (inter-)sektorale Vereinbarungen, die sich auf verschiedene sozialökonomische Themen (Kaufkraft, Qualität, …) beziehen. 

Im Rahmen dieser FIA wurde ein Vereinbarungsrahmen festgelegt, um die Lohn- und Beschäftigungsdaten über die DmfA zu sammeln. Hierzu wurden FIA-Teilsektoren in die DmfA eingeführt.

Ab dem 01. Januar 2019 ist die Angabe des Teilsektors für eine Beschäftigung in einem Teilsektor, der zur flämischen Zuständigkeit für soziale/nicht gewinnorientierte Aktivitäten gehört, obligatorisch. Dies betrifft sowohl Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor, als auch Arbeitgeber aus dem privaten Sektor.

Der anzugebende Code bezieht sich auf die Aktivität, der der Mitarbeiter im Laufe des jeweiligen Quartals hauptsächlich (= größte Anzahl von Arbeitsstunden) zugeordnet war. Die Beschäftigungszeile muss somit nicht nach diesen Angaben aufgeteilt werden.

Das Feld muss für die Arbeitnehmer der Arbeitgeber der sozialen/nicht gewinnorientierten Sektoren ausgefüllt werden.

  • Privatsektor: 
    • (Unter)PK 318.02, 319.01, 327.01, 329.01, 331.00.10 und 331.00.20 (alle Arbeitgeber gehören zur flämischen Zuständigkeit)
    • (Unter)PK 330.01.10, 330.01.20, 330.01.41 oder 330.01.51 (es gibt eigene Teilsektorcodes für Aktivitäten, die unter die flämische Zuständigkeit fallen, und für Aktivitäten, die unter die Zuständigkeit anderer föderaler/regionaler Behörden fallen, die immer von allen betroffenen Arbeitgebern pro beschäftigtem Arbeitnehmer ausgefüllt werden müssen)
    • (Unter)PK 330.04 oder 337 und die Beschäftigung erfolgt innerhalb eines in Anlage 46 aufgeführten Teilsektors.  Nur für die beiden genannten Teilsektoren (d. h. multidisziplinäre Beratungsteams Palliativmedizin und PAB/PVB-Assistenten) sollte der entsprechende Code verwendet werden. In allen anderen Fällen muss nichts eingetragen werden.

  • Öffentlicher Sektor:
    • Das Feld muss für jede Beschäftigung ausgefüllt werden, die innerhalb eines der in Anlage 46 des Glossars aufgeführten und beschriebenen Teilsektoren stattfindet. Die Arbeitgeber müssen keinen spezifischen Code für die Beschäftigung von Arbeitnehmern außerhalb dieser Teilsektoren eingeben.

Die zu verwendenden Codes sind in der neuen, strukturierten Anlage 46 aufgenommen.

Weitere Informationen über die FIA-Teilsektoren erhalten Sie 

  • entweder von den flämischen Regierungsstellen, die für die Anerkennung, Genehmigung und/oder Subventionierung des Sozial-/Non-Profit-Sektors zuständig sind; 
  • oder für
    • private Arbeitgeber bei Verso über die Website www.verso-net.be oder unter der Telefonnummer 02 739 10 70 
    • lokale Verwaltungen beim Städte- und Gemeindeverband Flanderns (VVSG) über die Website www.vvsg.be oder unter der Telefonnummer 02 211 56 89.