Beitrag für die Gewährung und Zahlung der Gewerkschaftsprämie (DmfAPPL)
Die provinzialen und lokalen Verwaltungen schulden dem LSS einen jährlichen pauschalen Arbeitgeberbeitrag für jedes Personalmitglied, das am 31. März des Referenzjahres zum Personalbestand zählt.
Der Betrag des Beitrags entspricht 46,55 EUR pro Jahr und je Personalmitglied.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Formalitäten Gewerkschaftsbeitrag
Das LSS übermittelt dem Arbeitgeber über die e-Box des Arbeitgebers spätestens im Laufe des Monats August des Referenzjahres zur Information ein erstes Verzeichnis mit der Anzahl der Personalmitglieder, die am 31. März desselben Jahres gemeldet wurden und für die Berechnung des Beitrags in Verbindung mit der Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie in Betracht kommen.
Stellt der Arbeitgeber fest, dass die Anzahl der Personalmitglieder im Schreiben des LSS aufgrund der fehlerhaften Meldung eines oder mehrerer Personalmitglieder nicht korrekt ist, kann er seine Sozialversicherungsmeldung für das erste Quartal noch korrigieren.
Das LSS übermittelt dem Arbeitgeber im November einen zweiten Brief mit der endgültigen Berechnung des Beitrags in Verbindung mit der Gewerkschaftsprämie.
Nach der endgültigen Berechnung des Beitrags kann der Beitragsbetrag nicht mehr geändert werden.
Der fällige Gewerkschaftsbeitrag wird über die Monatsrechnung für den Monat Dezember des Referenzjahres erhoben und ist bis zum 5. Januar des Folgejahres zu zahlen.