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Das Konzept der DmfA und Vergleich mit der Meldung vor 2003

Das Konzept der dreimonatlichen DmfA basiert auf dem Grundprinzip, dass es keine Personalverzeichnisse und Buchungsrahmen mehr gibt. Alle Angaben erfolgen jetzt auf dem Niveau des Arbeitnehmers. Auch die Berechnung der Beiträge (einschließlich der Sonderbeiträge) erfolgt auf dem Niveau des Arbeitnehmers. Ein Arbeitnehmer wird deshalb pro Quartal pro Arbeitgeber nur einmal identifiziert.

Die Meldung muss stets elektronisch erfolgen. Es werden jedoch verschiedene Wege möglich sein (z. B. ein Dateiübertragungssystem [FTP] für diejenigen, die für viele Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer eine Meldung vornehmen müssen oder eine Website-Anwendung für kleine Arbeitgeber).

DIE DmfA IST WIE FOLGT STRUKTURIERT

  • Eine Meldung pro Arbeitgeber (unabhängig davon, ob es eine oder mehrere Kategoriekennzahlen gibt), bei der alle Arbeitnehmer angegeben werden.
  • Alle Angaben werden pro Arbeitnehmer gruppiert, der deshalb nur einmal identifiziert wird.
  • Je Arbeitnehmer gibt es eine Arbeitnehmerzeile. Dies ist das Niveau, auf dem die Beiträge für diesen Arbeitnehmer berechnet werden und auf dem einige Angaben mitgeteilt werden müssen, die für das ganze Quartal gelten. Nur in Ausnahmefällen, in denen im Laufe des Quartals für den Arbeitnehmer verschiedene Beitragsprozentsätze anwendbar sind, müssen Sie mehrere Arbeitnehmerzeilen verwenden (z. B. ein Arbeiter wird im Laufe des Quartals Angestellter, ein anerkannter Lehrling wird Arbeiter, der Arbeitgeber ändert seine Aktivität).
  • Je Arbeitnehmerzeile gibt es aber eventuell mehrere Beschäftigungszeilen (z. B. ein Arbeitnehmer wechselt von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitstelle, ein Teilzeitarbeitnehmer, der zu 80 % arbeitet, wechselt zu einer 50 %-Regelung).

DIE LSS-MELDUNG VOR 2003 WAR, SEHR SCHEMATISIEREND, WIE FOLGT STRUKTURIERT:

  • Eine Meldung pro Arbeitgeberaktivität (identifiziert durch die Kategoriekennzahl)
  • Je Arbeitgeberaktivität gab es einige Personalverzeichnisse (Arbeiter, Angestellte, Frühpensionierte usw.)
  • Je Personalverzeichnis wurden die Arbeitnehmer angegeben
  • Für jeden Arbeitnehmer gab es eventuell mehrere Zeilen.

Schematische Übersicht über einige wichtige Differenzpunkte:

DmfA

LSS-Meldung vor 2003

Eine Meldung pro Arbeitgeber

Eine Meldung pro Arbeitgeberkategorie

Beiträge werden pro individuellen Arbeitnehmer berechnet

Beiträge werden auf zusammengezählte Angaben in einem Buchungsrahmen berechnet

Ein Arbeitnehmer wird ein einziges Mal gemeldet.
Wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Quartals verschiedene Eigenschaften hat (Arbeiter, Angestellter, mit Trinkgeldern bezahlter Arbeitnehmer u.dgl.m.), wird der Unterschied auf dem Niveau der Arbeitnehmerzeile gemacht.

Ein Arbeitnehmer wird pro Personalverzeichnis gemeldet.
Wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Quartals verschiedene Eigenschaften hat (Arbeiter, Angestellter, mit Trinkgeldern bezahlter Arbeitnehmer usw.), wird der Unterschied in verschiedenen Personalverzeichnissen erwähnt.

Elektronisch

Elektronisch oder auf Papier

BEISPIEL:

Ein Arbeitnehmer arbeitet bei einem Arbeitgeber als Teilzeitarbeiter bis zum 30. April. Ab dem 1. Mai beschäftigt derselbe Arbeitgeber ihn teilzeitlich als Angestellten. Am 1. Juni wird dieser Arbeitsvertrag in einen Vollzeitvertrag geändert.

In der LSS-Meldung vor 2003 wird diese Person wie folgt angegeben:

  • April: Die Identifikationsangaben des Arbeitnehmers, die Gehälter und die Leistungen werden im Personalverzeichnis „Arbeiter“ angegeben.
    Diese Löhne werden (gemeinsam mit den Löhnen der anderen Arbeiter) in den Buchungsrahmen übertragen und auf diese Beträge werden dann die Beiträge berechnet.
    Wenn eine Beitragsermäßigung beansprucht werden kann, wird diese Ermäßigung im Buchungsrahmen „Beitragsermäßigungen“ verarbeitet.
  • Mai-Juni: Die Identifikationsangaben des Arbeitnehmers, die Lohnen und die Leistungen werden im Personalverzeichnis „Geistesarbeiter“ angegeben. Es werden zwei Zeilen verwendet, weil die Löhne und Leistungen in Bezug auf die Teilzeit- bzw. die Vollzeitleistungen getrennt anzugeben sind.
    Die Löhne für die gesamte Periode Mai–Juni werden (gemeinsam mit den Löhnen der anderen Angestellten) im Buchungsrahmen addiert und auf diese Gesamtsumme werden die Beiträge berechnet. Wenn eine Beitragsermäßigung beansprucht werden kann, wird diese Ermäßigung im Buchungsrahmen „Beitragsermäßigungen“ verarbeitet.

In der DmfA wird dieser Arbeitnehmer wie folgt angegeben:

  • Er wird einmal als Person identifiziert.
  • Es werden zwei Arbeitnehmerzeilen erstellt: eine für seine Leistungen als Arbeiter und eine für die Leistungen als Angestellter (die Beiträge sind nämlich unterschiedlich).
  • Die Lohn- und Leistungsangaben für die Periode als Arbeiter (April) werden auf einer einzigen Beschäftigungszeile angegeben. Die für diese Periode geschuldeten Beiträge (und etwaige Ermäßigungen dieser Beiträge) werden für diese Löhne berechnet.
  • Die Lohn- und Leistungsangaben für den Zeitraum als Angestellter (Mai–Juni) werden über zwei Beschäftigungszeilen aufgeteilt. Die für diese Periode geschuldeten Beiträge werden für die gesamte Periode berechnet (die Beiträge sind nämlich die gleichen für die Teilzeit- und Vollzeitleistungen als Angestellter).

Wie aus dem Beispiel hervorgeht, basiert das Meldeprinzip auf der Verwendung von Arbeitnehmerzeilen und innerhalb dieser Arbeitnehmerzeilen von Beschäftigungszeilen.

Die betreffenden Verwendungsprinzipien werden im Folgenden ausführlich erläutert.