Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Hauspersonal

Hausangestellte

Hausangestellte verrichten hauptsächlich manuelle Hausarbeit (Waschen, Bügeln, Saubermachen usw.) im Rahmen des Haushalts ihres Arbeitgebers (einer natürlichen Person) oder dessen Familie. Wenn ein Arbeitnehmer teils Leistungen für den Haushalt und teils für die Berufsaktivität desselben Arbeitgebers erbringt, muss auf der Basis der Fakten ermittelt werden, welche Leistungen hauptsächlich erbracht werden. In diesem Fall ist für den Arbeitnehmer die hauptsächliche Aktivität anzugeben (= Arbeiter, Angestellter oder Hausangestellter).

Wenn Leistungen als Hausangestellter und andere Leistungen jedoch völlig voneinander getrennt erbracht werden (d. h. zu vorher bestimmten und verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten), werden bei der Beurteilung, ob diese Leistungen als Hausangestellter beim LSS gemeldet werden müssen, nur diese Leistungen berücksichtigt. In diesem Fall werden für die anderen Leistungen selbstverständlich stets Sozialversicherungsbeiträge geschuldet.

Folgende Personen gelten nicht als Hausangestellte:

  • Arbeitnehmer, die im Auftrag eines Betriebs die obigen Arbeiten in Privathaushalten ausführen;
  • Arbeitnehmer, die diese Leistungen für eine Lebensgemeinschaft erbringen, deren Mitglieder keine eheähnliche Gemeinschaft bilden (z. B. ein Kloster);
  • Arbeitnehmer, die für die Instandhaltung der gemeinsamen Teile eines Appartementhauses sorgen.

Hinweis: Ab 01.10.2014 sind Hausangestellte immer anzugeben, unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.

Anderes Hauspersonal

Mit „anderem Hauspersonal als Hausangestellte“ sind folgende zwei Kategorien von Arbeitnehmern gemeint:

  • diejenigen, die Leistungen intellektueller Art für den Haushalt erbringen (wie Babysitten, älteren Menschen Gesellschaft leisten und bei Besorgungen helfen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität begleiten);
  • diejenigen, die manuelle Leistungen für den Haushalt erbringen, die nicht Hausarbeit sind (z. B. Kleinarbeiten, Gärtner).

Nur für Leistungen intellektueller Art ist für Wochen, in denen die Dauer dieser Leistungen nicht mehr als acht Stunden beträgt, keine Meldung erforderlich. Wenn diese Leistungen bei mehreren Arbeitgebern erbracht werden, wird ihre Gesamtdauer berücksichtigt.

Hinweis: Ab 01.10.2014 sind manuelle Leistungen mit Arbeitsvertrag immer anzugeben, unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.

Zusätzliche Informationen 2

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von anderem Hauspersonal als Hausangestellte

Bis 4/2010

In der DmfA wurde bis 31.12.2010 anderes Hauspersonal als Hausangestellte mit den Arbeitnehmerkennzahlen 015, 027, 487 oder 495 im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ angegeben, und Arbeitgeber, die dieses Personal melden mussten, wurden unter der Kategorie 039 erfasst.

Gegebenenfalls konnten diese Arbeitgeber eine besondere Ermäßigung für Hauspersonal (Ermäßigungscode 1131) beanspruchen und waren vom Grundbeitrag für den Betriebsschließungsfonds befreit.

Ab 1/2011

Aufgrund der Einrichtung einer neuen Paritätischen Kommission Nr. 337 für den nicht-kommerziellen Sektor wurden diese Arbeitnehmer der Paritätischen Kommissionen 100 oder 200 auf diese neue Paritätische Kommission 337 übertragen, außer Handarbeiter, die eine Tätigkeit ausüben, die der Paritätischen Kommission für Landwirtschaft (PK 144), der Paritätischen Kommission für den Gartenbau (PK 145) und der Paritätischen Kommission für die Forstwirtschaft (PK 146) unterliegt.

In den Paritätischen Kommissionen 144 und 145 sind Beträge für den Fonds für Existenzsicherheit und für das Hauspersonal, für das sie zu zahlen sind, vorgesehen.

Ab der DmfA für 1/2011 wurden für die Meldung von anderem Hauspersonal als Hausangestellte spezifische Arbeitnehmerkennzahlen eingerichtet, die im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ zu verwenden sind.

Es betrifft

  • Code 043 für Handarbeiter Haushaltspersonal ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden
  • und Code 044 für Handarbeiter Haushaltsangestellte bis 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden.

Diese Arbeitnehmerkennzahlen wurden unter den Arbeitgeberkategorien eingeführt

  • 193 (für die Pflege von Pferden, Unterhalt von Pferdeställen usw.),
  • 094 (Unterhalt von Parks und Gärten,…) und
  • 039 (für andere Tätigkeiten einschließlich Forstverwaltung)
  • 099 - 299 (für die Fonds der PK dieser Aktivitäten)

Angestelltes Personal ist noch immer mit den Codes 495 oder 487 unter der Kategorie 039 anzugeben.

Ab dem dritten Quartal 2017 muss das Hauspersonal, das von PK 337 abhängt, einen Beitrag zum Fond für Bestandsschutz leisten. Dieser Beitrag (Codes 820/830) wurde in der Kategorie 039 eingeführt, aber Arbeitnehmer dieser Kategorie mit PK 146 müssen den Beitrag nicht leisten.

Hauspersonal, das mit den Arbeitnehmerkennzahlen 043, 044, 487 oder 495 angegeben wird, kann gegebenenfalls noch immer die Zielgruppenermäßigung für Hauspersonal (Ermäßigungscode 4200) erhalten und ist vom Grundbeitrag für den Schließungsfonds befreit.

Rückwirkend ab 3/2010 kann Hauspersonal, das mit den Kennzahlen 015 und 027 angegeben wird, auf die Kategorien 193 oder 094 mit den neuen Arbeitnehmerkennzahlen übertragen werden.

Zusammengefasst:

PK

Arbeitgeberkategorie

Arbeitnehmer

Arbeitnehmerkennzahl

Beitragsart

PK 337

039 - 099 - 299

Hauspersonal Handarbeiter ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden

043

1

Hauspersonal Handarbeiter bis einschließlich des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden

044

1

Hauspersonal Handarbeiter ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden

495

0

Hauspersonal Handarbeiter bis einschließlich des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden

487

0

PK 144

193 - 099 - 299

Hauspersonal Handarbeiter ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden

043

1

Hauspersonal Handarbeiter bis einschließlich des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden

044

1

PK 145

094 - 099 - 299

Hauspersonal Handarbeiter ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden

043

1

Hauspersonal Handarbeiter bis einschließlich des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden

044

1

PK 146

039 - 099 - 299

Hauspersonal Handarbeiter ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden

043

1

Hauspersonal Handarbeiter bis einschließlich des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden

044

1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Hausangestellten

In der DmfA ist für die Meldung von Hausangestellten eine spezifische Arbeitnehmerkennzahl vorgesehen.
Es handelt sich um den Code 045, der im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ anzugeben ist.

Arbeitgeber, die Hausangestellte melden müssen, werden mit der Kategorie 037 oder 437 identifiziert.

Ab 2011 unterliegen alle Arbeitnehmer, die mit einem Arbeitsvertrag für Hauspersonal beschäftigt sind, der Paritätischen Kommission für die Verwaltung von Gebäuden, Immobilienmakler und Hausangestellten (PK 323) infolge der Erweiterung des Anwendungsbereichs dieser Kommission.
Es ist nicht mehr notwendig, dass ihre Arbeitgeber ausschließlich oder hauptsächlich Hausangestellte beschäftigen.

Ab 4/2014, wurden die Beitragssätze für Hausangestellte erhöht, da Hausangestellte künftig allen Regelungen der sozialen Sicherheit unterliegen und im Privatsektor (Kategorie 037) den Lohnmäßigungsbeitrag schulden.