Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Referenz Gehaltszuschlag

Diese Angabe ist unerlässlich. Sie ist daher auf jeder Zeile des Gehaltszuschlags anzugeben.

Gehaltszuschläge werden in verschiedenen gesetzlichen, rechtlichen oder sonstigen Bestimmungen beschrieben, die im öffentlichen Sektor anwendbar sind.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass alle Zuschläge, die für die Berechnung der Pension infrage kommen, in die Zeile des Gehaltszuschlags einzutragen sind.

Diese Gehaltszuschläge werden entweder durch einen jährlichen Pauschalbetrag oder als prozentualer Anteil des Tarifgehalts oder als Pauschalbetrag oder als Prozentanteil einer Einheit ausgedrückt.

Dieser Prozentanteil wird nach Möglichkeit in der gesetzlichen oder rechtlichen Bestimmung festgelegt, auf deren Grundlage der Zuschlag berechnet wird. Es kann sich jedoch auch um einen variablen Prozentsatz handeln, der vom Arbeitgeber festgelegt wird.

Die Beträge dieser Zuschläge entwickeln sich zeitlich. Die Beträge der Pauschalzuschläge, die für die Pension berücksichtigt werden können, sind jedoch nach oben begrenzt.

Es ist daher Aufgabe der Einrichtung, die für die Berechnung der Pension des definitiv ernannten Arbeitnehmers des öffentlichen Sektors zuständig ist, den Zuschlag korrekt zu identifizieren, sodass überprüft werden kann, um welche Art von Zuschlag es sich genau handelt und welcher Betrag für die Berechnung der Pension zu berücksichtigen ist.

Deshalb wird jedem Zuschlag eine besondere Referenz zugeteilt, die sich genauso wie die Referenz des Tarifgehalts zusammensetzt.

Auch hier handelt es sich um eine Referenz aus zwölf Ziffern, von denen die beiden letzten den Kontrollschlüssel bilden.

Diese Referenz wird durch den Föderalen Pensionsdienst (FPD) zugeteilt

Der FPD erstellt für jeden Arbeitgeber eine Liste der Referenzen, die für jeden Gehaltszuschlag, der für die Berechnung der Pension berücksichtigt werden kann und beim Arbeitgeber anwendbar ist, in die Zeile des Gehaltszuschlags einzutragen ist.

Dieses Referenzsystem für Gehaltszuschläge wird von den Arbeitgebern über eine Webanwendung auf der Website des FPD (DmfA-Atlas) zur Verfügung gestellt.

Bei jeder Änderung der Referenz des Gehaltszuschlags ist eine neue Zeile für Gehaltszuschläge einzurichten.

 

Anpassung kraft des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal des föderalen öffentlichen Dienstes)

Im DmfA-Atlas wurden neue Referenzen für den Gehaltszuschlag erstellt:

  • die mit einem Aufstieg auf eine höhere Stufe verbundenen Erhöhungen: es handelt sich um Gehaltszuschläge vom Typ ‚Betrag pro Einheit‘
  • die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle: es handelt sich um Gehaltszuschläge vom Typ ‚Betrag‘
  • die folgenden Verbesserungen in der Gehaltstabelle: diese werden erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (also nicht vor 2020) erstellt werden und vom Typ ‚Betrag pro Einheit‘ sein.