Großzügigkeiten
Einige Vorteile sind tatsächlich Großzügigkeiten und werden aus diesem Grund nicht als Lohn betrachtet. Um als Großzügigkeit betrachtet zu werden, muss es sich auf jeden Fall um
- Vorteile handeln, die der Arbeitgeber spontan anlässlich eines besonderen Ereignisses
- im Unternehmen (z. B. des 50-jährigen Bestehens des Unternehmens)
- oder im Leben des Arbeitnehmers (z. B. bei einem großen Brandschaden am Haus des Arbeitnehmers)
- sofern es in dem Unternehmen nicht üblich ist, derartige Vorteile zu gewähren,
- sofern der Arbeitnehmer darauf keine Ansprüche geltend machen kann
- und sofern kein direkter Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis vorliegt.