Arbeitgeber, der zum ersten Mal Personal einstellt
Jede natürliche Person bzw. Gruppierung natürlicher Personen (z. B. eine nicht rechtsfähige Vereinigung) oder Rechtsperson (Gesellschaft, Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, öffentliche Verwaltung usw.), die zum ersten Mal einen oder mehrere Arbeitnehmer einstellt, muss dies dem LSS melden, um als Arbeitgeber anerkannt zu werden.
Um die Eigenschaft des Arbeitgebers vom LSS zu erhalten, ist eine ZDU-Nummer notwendig.
Die Identifikation als Arbeitgeber verläuft über
- die Anwendung ‚WIDE‘ (Arbeitgeberidentifikation/ion-Employeurs) , wenn es sich nicht um eine provinziale und lokale Verwaltung (DmfA) handelt;
- das R1-Formular, wenn es sich um eine provinziale oder lokale Verwaltung handelt (DmfAPPL).
DmfA
Nach der Bearbeitung der elektronischen Anfrage ‚WIDE‘ erhält der Arbeitgeber eine Mitteilung des LSS mit:
- der definitiven LSS-Nummer;
- der ZDU-Nummer, wenn das LSS die ZDU-Nummer zuweist;
- dem NACE-Code (Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) und einer Beschreibung der Aktivität(en) des Unternehmens;
- der/den zuerkannten Arbeitgeberkategorie(n).
Das anerkannte Sozialsekretariat des Arbeitgebers erhält eine elektronische Version dieser Mitteilung.
DmfAPPL
Nachdem das R1-Formular bearbeitet wurde, wird die ZDU-Nummer in die Online-Anwendung Rx integriert. Der Arbeitgeber erhält eine schriftliche Bestätigung der Eintragung und das ‚Full Service‘-Sekretariat erhält eine Kopie davon.
Die Identifikation als Arbeitgeber beim LSS wird nicht nur in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen, sondern auch in die ZDU.
Nur die Arbeitgeber, die in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen sind, haben Zugang zu den Online-Diensten der Sozialen Sicherheit und können eine Dimona oder DmfA (DmfAPPL) einreichen.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Identifikationsverfahren eines Arbeitgebers durch ein anerkanntes Sozialsekretariat
WIDE – Gesicherte Umgebung | WIDE – Ungesicherte Umgebung |
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Die Vollmacht wird beim Einsenden der WIDE elektronisch hochgeladen. Notwendig für das Einreichen der DmfA | Die Vollmacht wird elektronisch über die Anwendung Mahis eingesandt. Notwendig für das Einreichen der DmfA |
Nach Bearbeitung der Vollmacht sendet das LSS die schriftliche Bestätigung (ID102) der Registrierung der Vollmacht an das LSS und den Geschäftssitz des anerkannten Sozialsekretariats. | Nach Bearbeitung der Vollmacht sendet das LSS die schriftliche Bestätigung (ID102) der Registrierung der Vollmacht an das LSS und den Geschäftssitz des anerkannten Sozialsekretariats. |
- | Falls kein durch den Arbeitgeber unterzeichnetes Formular ID122w eingeht (innerhalb eines Monats nach dem Ausfüllen des Formulars in WIDE), wird ein System von 3 an den Arbeitgeber gerichtete Erinnerungen aktiviert. |
Die Benutzung von WIDE in einer gesicherten Umgebung wird nachdrücklich empfohlen, um Probleme weitgehend zu vermeiden.