Arbeitnehmerkennzahl
Inhalt
Die Arbeitnehmerkennzahl identifiziert den Arbeitnehmertyp und bestimmt – gemeinsam mit der Arbeitnehmerkategorie – die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge. Es gibt verschiedene Arbeitnehmerkennzahlen für Vertragsangestellte, Vertragsarbeiter, bezuschusste Vertragsbedienstete, definitiv ernannte Personalmitglieder, freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter.
Die vollständige Liste der Arbeitnehmerkennzahlen der DmfAPPL finden Sie in der folgenden Tabelle. Es gibt keine Arbeitnehmerkennzahl für Praktikanten mit einem individuellen Berufsausbildung im Unternehmen und für Freiwillige. Die erste Gruppe muss jedoch eine DIMONA-Meldung vornehmen, aber nicht auf der DmfAPPL angegeben werden. Für die Freiwilligen müssen Sie keine DIMONA-Meldung und ebenso wenig eine DmfAPPL vornehmen.
Beschreibung der Codes DmfAPPL | Arbeitnehmerkennzahl DmfAPPL |
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Normaler Beitrag | |
Handarbeiter mit Arbeitsvertrag | 101 |
Vertragliche Handarbeiter, die als Ersatz eines Arbeitnehmers, der sich für die (freiwillige) Viertagewoche entschieden hat, eingestellt werden | 102 |
Vertragliche Handarbeiter - Behinderte in einer beschützten Werkstätte | 104 |
Praktikanten im Hinblick auf eine definitive Ernennung – Sozialversicherungsregelung Vertragspersonal – Handarbeiter | 109 |
Handarbeiter - BVB | 114 |
Handarbeiter, die gemäß Art. 60, § 7 des Gesetzes vom 08. Juli 1976 über die ÖSHZ in der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonischen Region und den deutschsprachigen Gemeinden eingestellt wurden | 121 |
Handarbeiter – Jugendliche bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem sie 18 werden – Art. 5bis des KE vom 28. November 1969 | 131 |
Handarbeiter - Lehrlinge bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem sie 18 werden – Art. 4 des KE vom 28. November 1969 | 133 |
Geistesarbeiter mit Arbeitsvertrag | 201 |
Vertragliche Handarbeiter, die als Ersatz eines Arbeitnehmers, der sich für die (freiwillige) Viertagewoche entschieden hat, eingestellt werden | 202 |
Vertragliche Handarbeiter - Behinderte in einer beschützten Werkstätte | 204 |
Praktikanten im Hinblick auf eine definitive Ernennung – Sozialversicherungsregelung Vertragspersonal – Geistesarbeiter | 209 |
Geistesarbeiter - BVB | 214 |
Geistesarbeiter die gemäß Art. 60, § 7 des Gesetzes vom 08. Juli 1976 über die ÖSHZ in der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonischen Region und den deutschsprachigen Gemeinden eingestellt wurden | 221 |
Geistesarbeiter – Jugendliche bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem sie 18 werden – Art. 5bis des KE vom 28. November 1969 | 231 |
Geistesarbeiter - Lehrlinge bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem sie 18 werden – Art. 4 des KE vom 28. November 1969 | 233 |
Ärzte mit Arbeitsvertrag in Ausbildung – Art. 15bis des KE vom 28. 28. November 1969 | 251 |
Ärzte mit Arbeitsvertrag freigestellt auf der Grundlage von Art. 1, § 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1969 | 252 |
Definitiv Ernannte (inkl. der sozialversicherungspflichtigen Ärzte, die Anspruch auf Behördenpension haben) | 601 |
Endgültig ernannte Personalmitglieder - Behinderte in einer geschützten Werkstätte | 604 |
Praktikanten im Hinblick auf eine definitive Ernennung – Urlaubsregelung Privatsektor | 608 |
Praktikanten im Hinblick auf eine definitive Ernennung – Urlaubsregelung öffentlicher Sektor | 609 |
Definitiv ernannte Ärzte – sozialversicherungspflichtig und ohne Anspruch auf Behördenpension | 642 |
Definitiv ernannte Ärzte, freigestellt auf der Grundlage von Art. 1, § 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1969 und mit Anspruch auf Behördenpension | 651 |
Definitiv ernannte Ärzte, freigestellt auf der Grundlage von Art. 1, § 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1969 und ohne Anspruch auf Behördenpension | 652 |
Betreuer und Animatoren im Sozial- und Kulturbereich, freigestellt kraft Art. 17 des KE vom 28. November 1969 | 702 |
Diener des Kultes oder Delegierte des Zentralen Freigeistigen Rates – Art. 13 des KE vom 28. November 1969 | 711 |
Nicht geschützte lokale Mandatsträger - Artikel 37quater des Gesetzes vom 29. Juni 1981 | 721 |
Nicht geschützte lokale Mandatsträger | 722 |
Freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter - Handarbeiter | 731 |
Freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter - Geistesarbeiter | 732 |
Künstler | 741 |
Tageseltern | 761 |
Sonderbeitrag für Studenten | |
Studenten beschäftigt mit einem Beschäftigungsvertrag für Studenten – Solidaritätsbeitrag | 701 |
Sonderbeitrag für Arbeitslose mit Betriebsprämie | |
Arbeitslose mit Betriebsprämie | 771 |
Sonderbeiträge für entlassene statutarische Arbeitnehmer | |
Beitrag für entlassenes statutarisches Personal - System der KIV-Entschädigungen | 671 |
Beitrag für entlassenes statutarisches Personal - Arbeitslosenregelung | 672 |