Befreiung von der Zusatzpensionsregelung
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor - extra“
- Spezifische Informationen für den Bausektor
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
- Befreiung von der Zusatzpensionsregelung
- Stundenzahl flämischer Bildungsurlaub
Föderale vertraglich angestellte Arbeitnehmer
Bestimmt Personalmitglieder fallen nicht in den Anwendungsbereich des föderalen zweiten Pensionspfeilers und werden nicht automatisch ausgeschlossen. Um diese Personalmitglieder unterscheiden zu können, müssen Sie mit einem Code ‚1‘ in diesem Feld angegeben werden.
Es betrifft unter anderem vertragliche Personalmitglieder mit einer vorteilhaften älteren Pensionsregelung. Sie können sich allerdings jederzeit für einen Übergang zum föderalen zweiten Pensionspfeiler entscheiden.
Pensionierte Arbeitnehmer
Für einige ältere Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 2016 in Pension gegangen sind, wird die ergänzende Pension über die Existenzsicherheitsbeiträge weiter aufgebaut. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 2016 in Pension gegangen sind, muss ebenfalls der Code ‚1‘ angegeben werden, wenn die ergänzende Pension nicht weiter aufgebaut wird, andernfalls ist der Beitrag fällig.