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Grundbeitrag Schließungsfonds (DmfA)

Ursprünglich wurde der Fonds für die Entschädigung der bei Unternehmensschließungen entlassenen Arbeitnehmer (nachstehend Betriebsschließungsfonds genannt) gegründet, um eine Leistung zu erbringen, wenn ein Arbeitgeber seinen Verpflichtungen in Bezug auf seine Arbeitnehmer nicht mehr nachkommt (allgemein im Falle eines Konkurses). Bis 2008 wurde diese Beteiligung durch Beiträge zu Lasten von Arbeitgebern mit Handels- oder industrieller Zweck finanziert.

Ab dem 2. Quartal 2008 sind gemäß dem Gesetz vom 26.06.2002 über Betriebsschließungsfonds auch Arbeitgeber aus dem nichtkommerziellen Sektor verpflichtet, einen Grundbeitrag für Betriebsschließungsfonds zu entrichten. Dies bedeutet, dass nur noch eine kleinere Zahl von Arbeitgebern den Grundbeitrag zum BSF nicht zahlen muss.

Arbeitgeber aus Industrie oder Handel

Betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Alle Arbeitgeber (natürliche oder juristische Personen), die ein Industrie- oder Handelsunternehmen betreiben, schulden diesen Beitrag für ALLE ihre Arbeitnehmer, die der belgischen sozialen Sicherheit unterliegen (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und Schulpflichtige etc.). Es wird davon ausgegangen, dass die autonomen öffentlichen Wirtschaftsunternehmen im Sinne von Artikel 1, § 4 des Gesetzes vom 21.03.1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen auch ein „Unternehmen“ mit einem industriellen oder kommerziellen Zweck betreiben, einen BSF-Grundbeitrag aber nur für ihr Vertragspersonal schulden.

Ausländische Arbeitgeber eines Landes der Europäischen Union, mit oder ohne Betriebssitz in Belgien, müssen nun ebenfalls den BSF-Grundbeitrag für all ihre Arbeitnehmer zahlen, die der belgischen sozialen Sicherheit unterliegen.
Ausländische Arbeitgeber aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen diesen Beitrag nur dann abführen, wenn sie einen belgischen Betriebssitz haben. Sie unterliegen dann für all ihre Arbeitnehmer der Sozialen Sicherheit Belgiens.

Der Beitrag wird nicht erhoben für Arbeitnehmer, für die nur ein Sonderbeitrag geschuldet wird (Studenten, für die nur der Solidaritätsbeitrag geschuldet wird, Arbeitnehmer, die unter das SAB oder SAEA fallen…).

Höhe des Beitrags

Beitragssätze.

Zu erledigende Formalitäten

Es sind keine besonderen Formalitäten zu erfüllen.

Das LSS verarbeitet den Beitrag auf der Grundlage eines BSF-Codes, der jedem Arbeitgeber in Abhängigkeit seiner Eigenschaften (großer Beitrag kommerzielle Arbeitgeber/kleiner Beitrag kommerzielle Arbeitgeber/Beitrag nicht-kommerzieller Arbeitgeber/kein Beitrag geschuldet) zugeteilt wird. Der BSF-Code wird auf der Grundlage der Rechtsform und/oder der Arbeitgeberkategorie zugeteilt. Es ist daher nicht die Kategorie, die darüber entscheidet, welcher Beitrag geschuldet wird; sie kann jedoch sehr wertvolle Hinweise liefern, ob es sich um einen kommerziellen oder um einen nicht-kommerziellen Arbeitgeber handelt.

Arbeitgeber, die der Ansicht sind, dass das LSS ihnen eine falsche BSF-Codierung zugeteilt hat, können ihre Gründe der Direktion Identifikation des LSS schriftlich übermitteln.

Arbeitgeber ohne industriellen oder kommerziellen Zweck

Betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ab dem 2. Quartal 2008 sind auch Arbeitgeber ohne Handels- oder industriellem Zweck verpflichtet, einen Grundbeitrag an den Betriebsschließungsfonds zu entrichten.
Es betrifft Arbeitgeber des Privatsektors, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht,
  • internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht,
  • gemeinnützige Einrichtungen oder Stiftungen,
  • nichtrechtsfähige Vereinigungen ohne Handels- oder industriellem Zweck,
  • Gesellschaften mit sozialer Ausrichtung, deren Satzung festlegt, dass die Gesellschafter keinen einzigen Vermögensvorteil anstreben,
  • Krankenkassen oder Krankenkassenlandesverbände,
  • Berufsvereinigungen,
  • zivilrechtliche Gesellschaft,
  • freie Berufe (ein freier Beruf wird definiert als jede selbstständige Berufstätigkeit, die Dienstleistungen oder die Lieferung von Gütern umfasst, die kein Handelsgeschäft oder keinen Handwerksbetrieb im Sinne des Gesetzes vom 18.03.1965 über das Handwerksregister eine handwerkliche Tätigkeit darstellt und die vom Gesetz vom 14.07.1991 über Handelspraktiken und die Aufklärung und den Schutz des Verbrauchers mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeiten und der Viehzucht nicht betroffen ist. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Definition breiter ist als die Definition des freien Berufes im Rahmen der Neuverteilung der Soziallasten. Das bedeutet, dass nicht alle Arbeitgeber, die unter die Definition „freier Beruf“ im Rahmen der BSF-Gesetzgebung fallen, an der Neuverteilung der Soziallasten teilnehmen.)

Ausländische Arbeitgeber, die zum nicht-kommerziellen Sektor gehören, schulden diesen Beitrag nicht.

Der öffentliche Sektor (sowohl auf belgischer als auch auf internationaler Ebene) bleibt ebenfalls vom BSF-Grundbeitrag für den nicht-kommerziellen Sektor ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um den öffentlichen Sektor im weiteren Sinne des Wortes, das heißt sowohl Föderale Öffentliche Dienste, Gemeinschaften und Regionen, öffentliche Einrichtungen… als auch z. B. um Kirchenfabriken und soziale Wohnungsbaugesellschaften.

Der Beitrag wird für alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, bezuschusste Vertragsbedienstete, Lehrlinge und Schulpflichtige etc.) geschuldet. Der Beitrag wird nicht erhoben für Arbeitnehmer, für die nur ein Sonderbeitrag geschuldet wird (Studenten, für die nur der Solidaritätsbeitrag geschuldet wird, die unter das SAB oder SAEA fallen…), und für Hausangestellte und anderes Hauspersonal (ob sozialversicherungspflichtig oder nicht).

Höhe des Beitrags

Beitragssätze.

Zu erledigende Formalitäten

Es sind keine besonderen Formalitäten zu erfüllen.

Das LSS verarbeitet den Beitrag auf der Grundlage eines BSF-Codes, der jedem Arbeitgeber in Abhängigkeit seiner Eigenschaften (großer Beitrag kommerzielle Arbeitgeber/kleiner Beitrag kommerzielle Arbeitgeber/Beitrag nicht-kommerzieller Arbeitgeber/kein Beitrag geschuldet) zugeteilt wird. Der BSF-Code wird auf der Grundlage der Rechtsform und/oder der Arbeitgeberkategorie zugeteilt. Es ist daher nicht die Kategorie, die darüber entscheidet, welcher Beitrag geschuldet wird; sie kann jedoch sehr wertvolle Hinweise liefern, ob es sich um einen kommerziellen oder um einen nicht-kommerziellen Arbeitgeber handelt.

Arbeitgeber, die der Ansicht sind, dass das LSS ihnen eine falsche BSF-Codierung zugeteilt hat, können ihre Gründe der Direktion Identifikation des LSS schriftlich übermitteln.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Grundbeitrag für den BSF

Arbeitgebern zuerkannte BSF-Codes:

  • C: Arbeitgeber mit industriellem oder Handelszweck, die zur Zahlung des BSF-Grundbeitrags verpflichtet sind

  • B: Arbeitgeber ohne industriellen oder Handelszweck, die zur Zahlung des BSF-Grundbeitrags verpflichtet sind

  • N: Von den BSF-Beiträgen in einer beitragspflichtigen Kategorie ausgeschlossene Arbeitgeber

  • O: Arbeitgeber mit einer Kategorie, die vom Anwendungsgebiet des BSF-Beitrags ausgeschlossen ist

In der DmfA wird der BSF-Grundbeitrag je Arbeitnehmerzeile im Block 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ mit folgenden Arbeitnehmerkennzahlen angegeben:

Industrie- oder Handelssektor

Wichtigkeitscode

Arbeitnehmerkennzahl

Art

Arbeitnehmer

≤ 3

809

0

Mit Lohnmäßigungsbeitrag

≤ 3

809

2

Ohne Lohn-
Mäßigungsbeitrag oder BVB oder Ersatzkräfte im öffentlichen Sektor

≥ 4

809

4

Ohne Lohnmäßigungsbeitrag oder BVB oder Ersatzkräfte im öffentlichen Sektor

≥ 4

809

5

Mit Lohn-
mäßigungsbeitrag

Alles

809

6

Sonderbeiträge

Alles
809
8
Beitrag nicht geschuldet (Seeleute)
Nicht-kommerzieller oder nicht-industrieller Sektor

Arbeitnehmerkennzahl

Art

Arbeitnehmer

811

0

Mit Lohnmäßigungsbeitrag

811

2

Ohne Lohn-
Mäßigungsbeitrag oder BVB oder Ersatzkräfte im öffentlichen Sektor

Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.

Bei Eingabe der DmfA per Webanwendung wird dieser Beitrag für Arbeitnehmer, für die ein Beitrag zu zahlen ist, automatisch angerechnet.