Ältere Arbeitnehmer - Deutschsprachige Gemeinschaft
Ab 01. Januar 2019 führt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine regionale Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer als Ersatz der bestehenden Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer ein. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in einer der deutschsprachigen Gemeinden tätig sind oder von ihr abhängig sind. Für Arbeitnehmer, die in einer anderen Region beschäftigt sind, ändert sich nichts.
Der Betrag der Zielgruppenermäßigung hängt vom Alter des Arbeitnehmers ab.
Betroffene Arbeitgeber
Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen.
- Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
- Arbeitslosigkeit;
- Berufskrankheiten;
- Arbeitsunfälle;
- Jahresurlaub.
Betroffene Arbeitnehmer
- Es handelt sich (wie beim früheren System) ausschließlich um Arbeitnehmer der Kategorie 1 der Strukturermäßigung,
- Nur ältere Arbeitnehmer, deren Referenzquartalslohn des laufenden Quartals weniger als 13.942,47 EUR (Festbetrag) beträgt, kommen in Betracht.
Ausschlüsse
Arbeitnehmer, die über das gesamte Quartal keine effektiven Leistungen erbringen, sind ausgeschlossen, ausgenommen im Fall:
- einer gesetzlichen vollständigen Aussetzung der Ausführung des Arbeitsvertrags, wie
- die im Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmten Aussetzungen (Krankheit, Unfall, …)
- einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines Zeitkredits
- einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines thematischen Urlaubs
- die im Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmten Aussetzungen (Krankheit, Unfall, …)
- einer Freistellung von Leistungen während des Kündigungszeitraums gemäß Artikel 37 desselben Gesetzes.
Der Arbeitgeber meldet im DmfA-Block ‚Beschäftigung Auskünfte‘ im Feld ‚Freistellung von Leistungen‘ die Situation des Arbeitnehmers.
Betrag der Ermäßigung
- Der 55 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G3(300,00 EUR).
- Der mindestens 56, aber weniger als 59 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G2 (400,00 EUR).
- Der mindestens 59, aber weniger als 62 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G1 (1.000,00 EUR).
- Der mindestens 62 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) bis zum letzten Tag des Quartals, in dem er das gesetzliche Pensionsalter erreicht (65 Jahre) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G8(1.500,00 EUR).
Übergangsmaßnahmen (mit spezifischem Ermäßigungscode)
- Für die am 31. Dezember 2018 beschäftigten Arbeitnehmer im Alter von 54 Jahren ist eine Übergangsmaßnahme geplant, die Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer haben können. Arbeitgeber mit nach diesem Zeitpunkt beschäftigten Arbeitnehmern, die am Ende des Quartals noch nicht das Alter von 55 Jahren erreicht haben, können für diese Arbeitnehmer ab dem 01. Januar 2019 die Zielgruppenermäßigung ‚Ältere Arbeitnehmer‘ nicht mehr nutzen.
- Sie haben noch Anspruch auf Ermäßigung G3 (300,00 EUR) bis einschließlich zum Quartal, das dem Quartal vorausgeht, in dem sie 55 Jahre alt werden, wenn ihr Referenzquartalslohn weniger als 13.942,47 EUR beträgt.
- Für die am 31. Dezember 2018 beschäftigten Arbeitnehmer im Alter von 58 Jahren ist eine Übergangsmaßnahme geplant, die Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer haben können.
- Sie haben noch Anspruch auf Ermäßigung G1 (1.000,00 EUR) bis einschließlich zum Quartal, das dem Quartal vorausgeht, in dem sie 59 Jahre alt werden, wenn ihr Referenzquartalslohn weniger als 13.942,47 EUR beträgt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des ‚Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens - LSS-Ermäßigung: Ältere Arbeitnehmer/innen‘.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung der Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer - Deutschsprachige Gemeinschaft
Ab dem ersten Quartal 2019 werden die regionalen Zielgruppenermäßigungen für ältere Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschäftigt oder ihr unterstellt sind, im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:
Beschäftigte Arbeitnehmer:
Ermäßigung | Pauschale | Dauer | Code | Berechnungsgrundlage | Betrag der Ermäßigung | Beginndatum Anspruch | Bescheinigung ausgestellt durch |
Ältere Arbeitnehmer von 55 Jahren 1 | G3 (300 €) | Alle betroffenen Quartale | 9300 | / | ja | / | / |
Ältere Arbeitnehmer von 56 bis 58 Jahren1 | G2 (400 €) | Alle betroffenen Quartale | 9300 | / | ja | / | / |
Ältere Arbeitnehmer von 59 bis 61 Jahren1 | G1 (1.000 €) | Alle betroffenen Quartale | 9300 | / | ja | / | / |
Ältere Arbeitnehmer von wenigstens 62 Jahren und älter1 | G8 (1.500 €) | Alle betroffenen Quartale | 9300 | / | ja | / | / |
1 Alter am letzten Tag des Quartals und wenn der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt.
Die Ermäßigungen 9003 ist nur möglich, wenn der Wert „0“ in der Zone „Freistellung Leistungen“ (00826) im Block „Beschäftigung - Erläuterungen“ (90313) angegeben ist. Bei Eingabe der DmfA per Internet wird die Ermäßigung 9300 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert wird.