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Arbeitgeberkategorie

Die Arbeitgeberkategorie zeigt an, welche Urlaubsregelung der Arbeitgeber für sein Vertragspersonal anwendet und welcher Pensionsregelung seine definitiv ernannten Arbeitnehmer beigetreten sind.

Die angegebene Arbeitgeberkategorie ist daher mit dafür bestimmend, welche Beitragssätze für die Lohnbestandteile gelten. Es gelten höhere Sozialversicherungsbeiträge für die Vertragsarbeitnehmer, die in den Genuss der Urlaubsregelung des Privatsektors kommen. Pensionsbeiträge werden dem LSS für die definitiv ernannten Personalmitglieder geschuldet, die dem solidarischen Pensionsfonds der provinzialen und lokalen Verwaltungen angeschlossen sind.

Die Liste mit den Arbeitgeberkategoriecodes des LSS finden Sie in Anlage 29 des Glossars. In der DmfAPPL können folgende 14 Arbeitgeberkategorien angegeben werden:

Arbeitgeberkategorie

Beschreibung

951

Vertragspersonal – Urlaubsregelung Privatsektor und Arbeitsunfallregelung öffentlicher Sektor

952

Vertragspersonal – Urlaubsregelung öffentlicher Sektor und Arbeitsunfallregelung öffentlicher Sektor

958

Besondere Kategorien

959

Arbeitnehmer, die nicht mehr im Dienst sind

971

Endgültig ernannte Personalmitglieder – solidarischer Pensionsfonds – ehemaliger gemeinsamer Pensionsfonds

972

Endgültig ernannte Personalmitglieder – solidarischer Pensionsfonds – ehemaliges System der Neumitglieder + nach dem 31. Dezember 2011 angeschlossenen Mitglieder mit hohem Prozentsatz

973

Endgültig ernannte Personalmitglieder – solidarischer Pensionsfonds – lokale Polizei

974

Endgültig ernannte Personalmitglieder – solidarischer Pensionsfonds – nach dem 31. Dezember 2011 angeschlossenen Mitglieder mit niedrigem Prozentsatz

975

Endgültig ernannte Personalmitglieder – eigene Pensionsregelung – eigene Pensionsregelung und Vorsorgeeinrichtung

976

Endgültig ernannte Personalmitglieder – solidarischer Pensionsfonds – ehemalige Vorsorgeeinrichtung mit spezifischem Beitragssatz

977Endgültig ernannte Personalmitglieder – Pool der halbstaatlichen Einrichtungen
978Endgültig ernannte Personalmitglieder – Pension zu Lasten der Staatskasse

981

Vertragspersonal – Urlaubsregelung Privatsektor und Arbeitsunfallregelung Privatsektor

982

Vertragspersonal – Urlaubsregelung öffentlicher Sektor und Arbeitsunfallregelung Privatsektor

Für die vertraglich angestellten Arbeitnehmer sind die Werte 951, 952 und 982 zu verwenden.

Für die definitiv ernannten Personalmitglieder sind die Werte 971 bis 978 zu verwenden.

Der Wert 958 („Besondere Kategorien“) ist für Studenten, Betreuer, Diener des Kultes und Vertreter des zentralen Freigeistigen Rates, lokale Mandatsträger, Künstler und Tageseltern zu verwenden.

Der Wert 959 darf nur bei den „Arbeitnehmern, die nicht mehr im Dienst sind“ und für den Solidaritätsbeitrag, der für ein Betriebsfahrzeug geschuldet wird, verwendet werden. Für diese Arbeitnehmer können nur noch bestimmte Sonderbeiträge geschuldet werden.