Statutarisches Personal des öffentlichen Sektors
Im öffentlichen Dienst (damit ist ein FÖD, die Armee, eine gemeinnützige Einrichtung, der Gemeinschaftsunterricht, die provinzialen und lokalen Verwaltungen, … gemeint) gibt es allgemein zwei Arten von Personal:
- Personen, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind;
- Personen, die eventuell definitiv ernannte statutarische Personalmitglieder sind.
Die erste Kategorie unterliegt auf der Basis ihres Arbeitsvertrags der Sozialversicherungspflicht. Auf die zweite Kategorie wurde das Gesetz ausdrücklich anwendbar gemacht.
Für die meisten Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ist die Anwendung des Gesetzes zur Sozialen Sicherheit auf einige Sozialversicherungsregelungen begrenzt. Der Arbeitgeber übernimmt die Deckung einiger Sozialrisiken. Die statutarischen Personalmitglieder sind ausschließlich der Kranken- und Invalidenversicherung (KIV) unterworfen. Während einer Krankheitsperiode oder dem Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber den Lohn der statutarischen Personalmitglieder anhand des Krankheitskreditsystems fort. Auf Personen, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, ist meistens die Regelung Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten des öffentlichen Sektors anwendbar.
Ein ‚Praktikant mit Aussicht auf eine feste Ernennung‘ ist ein statutarisches Personalmitglied, das noch nicht fest ernannt ist. Die endgültige Ernennung erfolgt normalerweise nach Durchlaufen des Praktikums und einer positiven Bewertung. Für die soziale Sicherheit wird dieser Praktikant einem definitiv ernannten Personalmitglied gleichgestellt.
Ein Praktikant mit Aussicht auf eine feste Ernennung, der während seines Praktikums entlassen oder nach seinem Praktikum nicht fest ernannt wird, wird für die Dauer der Kündigungsfrist der Regelung für Personen, die mit einem Arbeitsvertrag gebunden sind, unterworfen.
Beim Verlust der Eigenschaft als statutarisches Personalmitglied gilt für die soziale Sicherheit eine spezifische Maßnahmenregularisierung ‚Entlassung statutarischer Arbeitnehmer‘.
Zusätzliche Informationen 2
Zusätzliche Informationen DmfA - Statutarisches Personal des öffentlichen Sektors
In der DmfA wird statutarisches Personal des öffentlichen Sektors im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen angegeben:
- 675 Typ 0: wenn sie nur Beiträge an die Krankenversicherung zahlen müssen
Ab dem ersten Quartal 2015 ist der Sonderbeitrag von 1,40 % für statutarische Personalmitglieder in den Arbeitgebergrundbeiträgen enthalten - 671 Typ 0: wenn sie nur Beiträge an die Krankenversicherung und die Ausgleichskasse für Familienbeihilfen zahlen müssen.
Diese Arbeitnehmerkennzahl ist ab dem ersten Quartal 2015 nicht mehr zulässig. Ab diesem Datum werden alle statutarischen Personalmitglieder unter Arbeitnehmerkennzahl 675 angegeben.
Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Statutarisches Personal des öffentlichen Sektors - Arbeitnehmerkennzahlen
In der DmfAPPL wird statutarisches Personal des öffentlichen Sektors im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen angegeben:
- 601: fest ernannte Personalmitglieder
- 604: fest ernannte Personalmitglieder - Behinderte in einer geschützten Werkstätte
- 608: Praktikanten im Hinblick auf eine feste Ernennung – Urlaubsregelung Privatsektor
- 609: Praktikanten im Hinblick auf eine feste Ernennung – Urlaubsregelung öffentlicher Sektor
- 642: fest ernannte Ärzte - Sozialversicherungsbeiträge - keine Pensionsbeiträge
- 651: fest ernannte Ärzte - keine Sozialversicherungsbeiträge - Pensionsbeiträge
- 652: fest ernannte Ärzte - keine Sozialversicherungsbeiträge - keine Pensionsbeiträge.
Die Pensionsbeiträge für das statutarische Personal werden auf der Grundlage der Arbeitgeberkategorien 971, 972, 973, 974, 976 und 977 erhoben.