Übersichtstabelle
Inhalt
In der Übersichtstabelle befinden sich die Beschreibungen der Entschädigungen in Kurzform. Ein vollständiges Verzeichnis aller Lohncodes mit Beschreibung finden Sie in Anlage 32 des „Glossars“ der DmfAPPL.
Beschreibung | Lohncode |
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Basislohn | |
Indexierter Grundlohn (ohne gesetzliche oder außergesetzliche Prämien und Entschädigungen) | 101 |
Der einem definitiv ernannten Personalmitglied, das ins Ausland entsandt wurde und auf eine Behördenpension in Betracht kommt, zuerkannte Lohn | 110 |
Der einem endgültig ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge | 120 |
aktivierte Entschädigung, die das LfA oder das ÖSHZ einem Arbeitnehmer im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme gewährt | 150 |
10% des Lohns der Arbeitnehmer mit einem Erstbeschäftigungsabkommen, die für die Ausbildung bestimmt sind | 160 |
Der einem endgültig ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn – sozialversicherungspflichtig – Pensionsbeiträge | 170 |
andere als im Rahmen der Sozialen Maribel erhaltene Prämien oder Zuschüsse | 26 |
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Entschädigungen wegen einseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses | |
Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für Vertragspersonal) | 130 |
Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – nicht in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für Vertragspersonal) | 131 |
Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für vertraglich angestellte Bedienstete) | 132 |
Angepasster Lohn bei Krankheit oder Unfall | |
Krank oder Unfall: 60 % des Normallohns – 2. Krankheitswoche – Vertragspersonal | 212 |
Krankheit oder Unfall: Ergänzungsentschädigung – 2., 3. und 4. Krankheitswoche - Vertragspersonal | 213 |
Krankheit oder Unfall: sonstige Ergänzungsentschädigung oder zeitweilige Arbeitsunfähigkeit | 215 |
Urlaubsgeld | |
Einfaches Urlaubsgeld - langfristige Abwesenheit für die Urlaubstage, die am Ende des Urlaubsjahres nicht genommen werden konnten | 311 |
(Doppeltes) Urlaubsgeld – Polizeipersonal | 312 |
Einfaches Urlaubsgeld Dienstaustritt (zeitweilige Bedienstete, BVB, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche) | 313 |
(Doppeltes) Urlaubsgeld Dienstaustritt | 314 |
Einfaches Urlaubsgeld vorherige Beschäftigung (zeitweilige Bedienstete, BVB, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche) | 315 |
Urlaubsgeld – Polizeipersonal | 316 |
Einfaches Urlaubsgeld Dienstaustritt (mit Ausnahme von zeitweiligen Bediensteten, BVB, Bediensteten gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche) | 317 |
Einfaches Urlaubsgeld vorherige Beschäftigung (mit Ausnahme von zeitweiligen Bediensteten, BVB, Bediensteten gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche) | 318 |
Ergänzendes Urlaubsgeld bei Beginn oder Wiederaufnahme der Aktivität | 319 |
Urlaubsgeld - befreit | 348 |
doppeltes Urlaubsgeld Dienstaustritt – 3. bis 5. Tag der 4. Woche - befreit | 349 |
(doppeltes) Urlaubsgeld Dienstaustritt – 3. bis 5. Tag der 4. Woche - befreit | 350 |
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art | |
Überstundenlohn – freigestellt | 401 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – Art. 19, § 2, 14° und 19° des KE 28.11.1969 | 403 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – leistungsgebunden – freigestellt | 404 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – nicht leistungsgebunden – freigestellt | 406 |
Arbeitgeberanteil – Mahlzeitschecks | 408 |
Arbeitnehmeranteil – Mahlzeitschecks | 409 |
Jahresendprämie – freigestellt | 417 |
Haushalts- und Ortszulage – freigestellt | 421 |
Diplomvergütung – freigestellt | 422 |
Entschädigung Kenntnis 2. Sprache – freigestellt | 423 |
Zulage höhere Funktion – freigestellt | 424 |
sonstige Zulagen und Prämien – nicht leistungsgebunden – freigestellt | 433 |
sonstige Zulagen und Prämien – leistungsgebunden – freigestellt | 434 |
Entschädigung für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge | 435 |
Entschädigung für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen – keine Pensionsbeiträge | 436 |
Bereitschaftsdienstzulage – freigestellt | 437 |
Entschädigungen für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt | 440 |
Entschädigung für Kleidung, Umzug, Reise- und Aufenthaltskosten | 441 |
Fahrtkosten von und zur Arbeit | 442 |
Für Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zuerkannter Betrag | 443 |
Zuschlag Sozialversicherungsvorteil (z. B. Ermutigungsprämie Laufbahnunterbrechung, Prämie Krankenhausversicherung) | 444 |
Prämie – halbzeitlich arbeiten ab 55 oder 50 Jahren, halbzeitlicher vorzeitiger Abgang oder weicher Übergang | 452 |
Entschädigung von Zeremonienmeistern, Konservatoren, Totengräbern, Totengräber-Brigadiers, Trägern beim Bestattungsdienst – freigestellt | 454 |
Pension wegen bleibender Arbeitsunfähigkeit aufgrund Berufskrankheit oder Arbeitsunfall | 490 |
Überstundenlohn – sozialversicherungspflichtig | 801 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig | 804 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – nicht leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig | 806 |
Jahresendprämie – sozialversicherungspflichtig | 817 |
Haushalts- und Ortszulage – sozialversicherungspflichtig | 821 |
Diplomvergütung – sozialversicherungspflichtig | 822 |
Entschädigung Kenntnis 2. Sprache – freigestellt | 823 |
Zulage höhere Funktion – sozialversicherungspflichtig | 824 |
Andere Zulagen und Prämien – nicht leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig | 833 |
Andere Zulagen und Prämien – leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig | 834 |
Entschädigung für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge | 835 |
Entschädigung für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge | 836 |
Bereitschaftsdienstzulage – sozialversicherungspflichtig | 837 |
Gehaltszuschlag - freiwillige Viertagewoche (Gesetz vom 10. April 1995) | 851 |
Gehaltszuschlag – 4-Tage-Woche (Gesetz vom 19. Juli 2012) | 852 |
Prämie – Betreuungs-, Pflege- oder gleichgestelltes Personal – Laufbahnende | 853 |
Entschädigung von Zeremonienmeistern, Konservatoren, Totengräbern, Totengräber-Brigadiers, Trägern beim Bestattungsdienst – sozialversicherungspflichtig | 854 |
Gehaltszuschlag 6.2. und 6.3. der Sozialcharta in der Region Brüssel-Hauptstadt – sozialversicherungspflichtig | 855 |
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien | |
Personal der Unterrichtsanstalten | |
Entschädigung für Zusatzleistungen, befreit auf der Grundlage von Artikel 19, § 2, 9° des KE vom 28.11.1969 (unter anderem Aufsicht in Kindergärten und im Primarschulwesen) | 501 |
Entschädigung zusätzliche Leistungen – Königlicher Erlass 418 – freigestellt (unter anderem Aufsicht, ausgenommen Kindergärten und Primarschulwesen) | 502 |
Zuschläge – kein Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen – freigestellt (unter anderem Dienstalterzulage, Direktionsentschädigung) | 506 |
Entschädigung zusätzliche Leistungen – Königlicher Erlass 418 – sozialversicherungspflichtig (unter anderem Aufsicht, ausgenommen Kindergärten und Primarschulwesen) | 902 |
Ergänzungsentschädigungen – kein Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen – sozialversicherungspflichtig (unter anderem Dienstalterzulage, Direktionsentschädigung) | 906 |
Betreuungs- und Pflegepersonal | |
Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen – Rundschreiben 03.11.1972 – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30 | 510 |
Gehaltszuschlag für Nachtleistungen– gemäß Artikel 30 von Sozialversicherungsbeiträgen befreit | 512 |
Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen – Rundschreiben 03.11.1972 – sozialversicherungspflichtig | 910 |
Gehaltszuschlag für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig | 912 |
4 %, 8 % oder 12 % – Hauptpfleger | 914 |
Gehaltszuschlag für Leistungen an Wochenenden oder Feiertagen | 916 |
Attraktivitätsprämie (KE vom 12.05.2006) | 917 |
Ärzte | |
Variabler Teil am Pool – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30 | 524 |
Variabler Teil am Pool – sozialversicherungspflichtig | 924 |
Freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter | |
Entschädigungen für außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben | 541 |
Entschädigungen für nicht außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben - keine Überschreitung | 542 |
Entschädigungen für nicht außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben - Überschreitung | 942 |
Berufspersonal der Hilfeleistungszonen | |
Prämie für Operativität und unregelmäßige Leistungen | 553 |
Jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes – befreit von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30 | 557 |
Offizieren für Bereitschaftsdienst zugebilligter Gehaltszuschlag (POL 44 und Rundschreiben vom 03.03.1995) | 951 |
Ergänzungsentschädigung für Opt-out-Stunden | 954 |
jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes – sozialversicherungspflichtig | 957 |
Polizeipersonal (neues Statut) und Berufspersonal der Hilfeleistungszonen | |
Zulage für besondere Rechnungsführer | 974 |
Zulage für den Sekretär der Polizeizone und Mandatszulage für den Kommandanten der Hilfeleistungszone | 975 |
Polizeipersonal (altes Statut) | |
Entschädigungen für Kosten bei Ausführung von Aufträgen der Kriminalpolizei | 556 |
spezifische Zulagen und Entschädigungen – freigestellt – ehemalige Gendarmen… | 591 |
Spezifische Zulagen und Entschädigungen – pflichtig – ehemalige Gendarmen | 991 |
Polizeipersonal (neues Statut) | |
verschiedene Zulagen und Entschädigungen – freigestellt | 570 |
Gehaltszuschlag – Mandatsausübung | 961 |
Zulage für Dienstleistungen am Samstag, Sonntag, Feiertag oder nachts | 962 |
verschiedene Zulagen und Entschädigungen gemäß KE vom 30.03.2001 – beitragspflichtig | 970 |
neues Statut – verschiedene Zulagen und Entschädigungen mit Ausnahme derjenigen gemäß KE vom 30.03.2001 – beitragspflichtig | 971 |
Zulage für Kompetenzentwicklung | 976 |
Übergangszulagen | 992 |
Ausbildungs- und Meisterzulage | 993 |
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird | |
Saldo des in Geld ausgezahlten und mit der 3. Säule übereinstimmenden Mobilitätsbudgets | 29 |
Vorteil der individuellen und persönlichen Nutzung eines durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugs | 770 |
Gewinnbeteiligungen | 780 |
durch den Arbeitgeber erstattete Verkehrsbußen | 791 |
direkte Zahlungen außergesetzlicher Pension an ein Personalmitglied, das (infolge Pensionierung) außer Dienst ist | 792 |
Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension im Rahmen eines Unternehmensplans | 793 |
Lohngruppe unter oder entsprechend dem Schwellenwert für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension Vertragspersonal – Antwerpen | 794 |
Lohngruppe über dem Schwellenwert für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – Antwerpen | 795 |
Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 0 bis einschließlich 9 Dienstjahre – Brügge | 796 |
Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 10 bis einschließlich 19 Dienstjahre – Brügge | 797 |
Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 20 bis einschließlich 29 Dienstjahre – Brügge | 798 |
Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 30 oder mehr Dienstjahre – Brügge | 799 |