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Übersichtstabelle

In der Übersichtstabelle befinden sich die Beschreibungen der Entschädigungen in Kurzform. Ein vollständiges Verzeichnis aller Lohncodes mit Beschreibung finden Sie in Anlage 32 des „Glossars“ der DmfAPPL.



Beschreibung

Lohncode

Basislohn

Indexierter Grundlohn (ohne gesetzliche oder außergesetzliche Prämien und Entschädigungen)

101

Der einem definitiv ernannten Personalmitglied, das ins Ausland entsandt wurde und auf eine Behördenpension in Betracht kommt, zuerkannte Lohn

110

Der einem endgültig ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge

120

aktivierte Entschädigung, die das LfA oder das ÖSHZ einem Arbeitnehmer im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme gewährt

150

10% des Lohns der Arbeitnehmer mit einem Erstbeschäftigungsabkommen, die für die Ausbildung bestimmt sind

160

Der einem endgültig ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn – sozialversicherungspflichtig – Pensionsbeiträge

170

andere als im Rahmen der Sozialen Maribel erhaltene Prämien oder Zuschüsse
26

Entschädigungen wegen einseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für Vertragspersonal)

130

Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – nicht in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für Vertragspersonal)

131

Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für vertraglich angestellte Bedienstete)

132

Angepasster Lohn bei Krankheit oder Unfall

Krank oder Unfall: 60 % des Normallohns – 2. Krankheitswoche – Vertragspersonal

212

Krankheit oder Unfall: Ergänzungsentschädigung – 2., 3. und 4. Krankheitswoche - Vertragspersonal

213

Krankheit oder Unfall: sonstige Ergänzungsentschädigung oder zeitweilige Arbeitsunfähigkeit

215

Urlaubsgeld

Einfaches Urlaubsgeld - langfristige Abwesenheit für die Urlaubstage, die am Ende des Urlaubsjahres nicht genommen werden konnten

311

(Doppeltes) Urlaubsgeld – Polizeipersonal

312

Einfaches Urlaubsgeld Dienstaustritt (zeitweilige Bedienstete, BVB, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche)

313

(Doppeltes) Urlaubsgeld Dienstaustritt

314

Einfaches Urlaubsgeld vorherige Beschäftigung (zeitweilige Bedienstete, BVB, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche)

315

Urlaubsgeld – Polizeipersonal

316

Einfaches Urlaubsgeld Dienstaustritt (mit Ausnahme von zeitweiligen Bediensteten, BVB, Bediensteten gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche)

317

Einfaches Urlaubsgeld vorherige Beschäftigung (mit Ausnahme von zeitweiligen Bediensteten, BVB, Bediensteten gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche)

318

Ergänzendes Urlaubsgeld bei Beginn oder Wiederaufnahme der Aktivität

319

Urlaubsgeld - befreit 348

doppeltes Urlaubsgeld Dienstaustritt – 3. bis 5. Tag der 4. Woche - befreit

349

(doppeltes) Urlaubsgeld Dienstaustritt – 3. bis 5. Tag der 4. Woche - befreit

350

Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art

Überstundenlohn – freigestellt

401

Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – Art. 19, § 2, 14° und 19° des KE 28.11.1969

403

Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – leistungsgebunden – freigestellt

404

Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – nicht leistungsgebunden – freigestellt

406

Arbeitgeberanteil – Mahlzeitschecks

408

Arbeitnehmeranteil – Mahlzeitschecks

409

Jahresendprämie – freigestellt

417

Haushalts- und Ortszulage – freigestellt

421

Diplomvergütung – freigestellt

422

Entschädigung Kenntnis 2. Sprache – freigestellt

423

Zulage höhere Funktion – freigestellt

424

sonstige Zulagen und Prämien – nicht leistungsgebunden – freigestellt

433

sonstige Zulagen und Prämien – leistungsgebunden – freigestellt

434

Entschädigung für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge

435

Entschädigung für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen – keine Pensionsbeiträge

436

Bereitschaftsdienstzulage – freigestellt

437

Entschädigungen für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt

440

Entschädigung für Kleidung, Umzug, Reise- und Aufenthaltskosten

441

Fahrtkosten von und zur Arbeit

442

Für Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zuerkannter Betrag

443

Zuschlag Sozialversicherungsvorteil (z. B. Ermutigungsprämie Laufbahnunterbrechung, Prämie Krankenhausversicherung)

444

Prämie –  halbzeitlich arbeiten ab 55 oder 50 Jahren, halbzeitlicher vorzeitiger Abgang oder weicher Übergang

452

Entschädigung von Zeremonienmeistern, Konservatoren, Totengräbern, Totengräber-Brigadiers, Trägern beim Bestattungsdienst – freigestellt

454

Pension wegen bleibender Arbeitsunfähigkeit aufgrund Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

490

Überstundenlohn – sozialversicherungspflichtig

801

Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig

804

Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – nicht leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig

806

Jahresendprämie – sozialversicherungspflichtig

817

Haushalts- und Ortszulage – sozialversicherungspflichtig

821

Diplomvergütung – sozialversicherungspflichtig

822

Entschädigung Kenntnis 2. Sprache – freigestellt

823

Zulage höhere Funktion – sozialversicherungspflichtig

824 

Andere Zulagen und Prämien – nicht leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig

833

Andere Zulagen und Prämien – leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig

834

Entschädigung für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge

835

Entschädigung für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge

836

Bereitschaftsdienstzulage – sozialversicherungspflichtig

837

Gehaltszuschlag - freiwillige Viertagewoche (Gesetz vom 10. April 1995)

851

Gehaltszuschlag – 4-Tage-Woche (Gesetz vom 19. Juli 2012)
852

Prämie – Betreuungs-, Pflege- oder gleichgestelltes Personal – Laufbahnende

853

Entschädigung von Zeremonienmeistern, Konservatoren, Totengräbern, Totengräber-Brigadiers, Trägern beim Bestattungsdienst – sozialversicherungspflichtig

854

Gehaltszuschlag 6.2. und 6.3. der Sozialcharta in der Region Brüssel-Hauptstadt – sozialversicherungspflichtig

855

Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien

Personal der Unterrichtsanstalten

Entschädigung für Zusatzleistungen, befreit auf der Grundlage von Artikel 19, § 2, 9° des KE vom 28.11.1969 (unter anderem Aufsicht in Kindergärten und im Primarschulwesen)

501

Entschädigung zusätzliche Leistungen – Königlicher Erlass 418 – freigestellt (unter anderem Aufsicht, ausgenommen Kindergärten und Primarschulwesen)

502

Zuschläge – kein Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen – freigestellt (unter anderem Dienstalterzulage, Direktionsentschädigung)

506

Entschädigung zusätzliche Leistungen – Königlicher Erlass 418 – sozialversicherungspflichtig (unter anderem Aufsicht, ausgenommen Kindergärten und Primarschulwesen)

902

Ergänzungsentschädigungen – kein Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen – sozialversicherungspflichtig (unter anderem Dienstalterzulage, Direktionsentschädigung)

906

Betreuungs- und Pflegepersonal

Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen – Rundschreiben 03.11.1972 – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30

510

Gehaltszuschlag für Nachtleistungen– gemäß Artikel 30 von Sozialversicherungsbeiträgen befreit

512

Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen – Rundschreiben 03.11.1972 – sozialversicherungspflichtig

910

Gehaltszuschlag für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig

912

4 %, 8 % oder 12 % – Hauptpfleger

914

Gehaltszuschlag für Leistungen an Wochenenden oder Feiertagen

916

Attraktivitätsprämie (KE vom 12.05.2006)

917

Ärzte

Variabler Teil am Pool – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30

524

Variabler Teil am Pool – sozialversicherungspflichtig

924

Freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter

Entschädigungen für außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben

541

Entschädigungen für nicht außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben - keine Überschreitung

542

Entschädigungen für nicht außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben - Überschreitung

942

Berufspersonal der Hilfeleistungszonen

Prämie für Operativität und unregelmäßige Leistungen

553

Jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes – befreit von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30

557

Offizieren für Bereitschaftsdienst zugebilligter Gehaltszuschlag (POL 44 und Rundschreiben vom 03.03.1995)

951

Ergänzungsentschädigung für Opt-out-Stunden

954

jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes – sozialversicherungspflichtig

957

Polizeipersonal (neues Statut) und Berufspersonal der Hilfeleistungszonen
Zulage für besondere Rechnungsführer
974
Zulage für den Sekretär der Polizeizone und Mandatszulage für den Kommandanten der Hilfeleistungszone 975
Polizeipersonal (altes Statut)

Entschädigungen für Kosten bei Ausführung von Aufträgen der Kriminalpolizei

556

spezifische Zulagen und Entschädigungen – freigestellt – ehemalige Gendarmen…

591

Spezifische Zulagen und Entschädigungen – pflichtig – ehemalige Gendarmen

991

Polizeipersonal (neues Statut)

verschiedene Zulagen und Entschädigungen – freigestellt

570

Gehaltszuschlag – Mandatsausübung

961

Zulage für Dienstleistungen am Samstag, Sonntag, Feiertag oder nachts

962

verschiedene Zulagen und Entschädigungen gemäß KE vom 30.03.2001 – beitragspflichtig

970

neues Statut – verschiedene Zulagen und Entschädigungen mit Ausnahme derjenigen gemäß KE vom 30.03.2001 – beitragspflichtig

971

Zulage für Kompetenzentwicklung

976

Übergangszulagen

992

Ausbildungs- und Meisterzulage

993

Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird

Saldo des in Geld ausgezahlten und mit der 3. Säule übereinstimmenden Mobilitätsbudgets

29

Vorteil der individuellen und persönlichen Nutzung eines durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugs
770

Gewinnbeteiligungen

780

durch den Arbeitgeber erstattete Verkehrsbußen

791

direkte Zahlungen außergesetzlicher Pension an ein Personalmitglied, das (infolge Pensionierung) außer Dienst ist

792

Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension im Rahmen eines Unternehmensplans

793

Lohngruppe unter oder entsprechend dem Schwellenwert für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension Vertragspersonal – Antwerpen

794

Lohngruppe über dem Schwellenwert für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – Antwerpen

795

Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 0 bis einschließlich 9 Dienstjahre – Brügge

796

Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 10 bis einschließlich 19 Dienstjahre – Brügge

797

Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 20 bis einschließlich 29 Dienstjahre – Brügge

798

Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 30 oder mehr Dienstjahre – Brügge

799