Durchschnittliche Anzahl der bezuschussten Stunden pro Woche des Arbeitnehmers
Inhalt
- Beginn- und Enddatum der Beschäftigungszeile
- Vier wichtige Hinweise
- Anzahl der Tage pro Woche der Arbeitsregelung (Arbeitssystem)
- Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers und der Referenzperson
- Durchschnittliche Anzahl der bezuschussten Stunden pro Woche des Arbeitnehmers
- Typ des Arbeitsvertrags
- Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit
- Arbeitswiederaufnahme nach einer Arbeitsunfähigkeit mit Erlaubnis des beratenden Arztes
- Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung
- Statut
- Begriff pensioniert
- Lehrlingstyp
- Art der Entlohnung
- Bezahlung in Zehnteln oder Zwölften (im Bildungswesen)
- NACE-Code
- Identifizierungsnummer der lokalen Einheit
- Die Meldung von Tageseltern, die nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind
- Praktische Beispiele für die Arbeitsregelung, die Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers und der Referenzperson, die Neuverteilung der Arbeitszeit und das Statut des Arbeitnehmers
Hier wird die durchschnittliche Stundenzahl pro Woche der Beschäftigung angegeben, die vom Fonds Soziale Maribel finanziert werden. Das Feld wird nur für die Arbeitnehmer ausgefüllt, die im Rahmen der Sozialen Maribel beschäftigt sind.
Die durchschnittliche Anzahl der bezuschussten Stunden pro Woche wird erhalten, indem die Beschäftigung Soziale Maribel in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) mit der durchschnittlichen Anzahl Stunden pro Woche der Referenzperson multipliziert wird.
Beispiele
Die Arbeitsdauer der Referenzperson entspricht 38 Stunden pro Woche.
- Für einen Vollzeitarbeitnehmer beträgt die durchschnittliche Anzahl bezuschusster Stunden pro Woche bei der Finanzierung von 1 VZÄ 38 (= 38 X 1). Bei einer teilweisen Finanzierung von 0,8 VZÄ entspricht diese Anzahl 30,4 (= 38 X 0,8).
- Für einen Teilzeitarbeitnehmer (80 %) beträgt die durchschnittliche Anzahl bezuschusster Stunden pro Woche bei der Finanzierung von 0,8 VZÄ 30,4 (= 38 X 0,8). Bei einer teilweisen Finanzierung von 0,5 VZÄ entspricht diese Anzahl 19 (= 38 X 0,5).
Die Arbeitsdauer der Referenzperson entspricht 40 Stunden pro Woche.
- Für einen Vollzeitarbeitnehmer beträgt die durchschnittliche Anzahl bezuschusster Stunden pro Woche bei der Finanzierung von 1 VZÄ 40 (= 40 X 1). Bei einer teilweisen Finanzierung von 0,8 VZÄ entspricht diese Anzahl 32 (= 40 X 0,8).