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Beginn- und Enddatum des Quartals

Das Beginn- und Enddatum des Quartals bezieht sich stets auf das gesamte Quartal und darf nicht mit dem Beginn- und Enddatum der Beschäftigungszeile verwechselt werden.

Das heißt, als Beginndatum – auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Quartals den Dienst antritt – wird der erste Tag des Quartals und nicht das Datum, an dem der Arbeitnehmer seinen Dienst angetreten hat, angegeben.

Das Beginn- und Enddatum fällt immer mit dem ersten Tag (01. Januar, 01. April, 01. Juli, 01. Oktober) oder dem letzten Tag (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) des Quartals zusammen.