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Ältere Arbeitnehmer – Flandern

Ab 01.07.2016 führt Flandern eine neue Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer als Ersatz der bestehenden Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer ein. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern tätig sind oder von ihr abhängig sind. Für Arbeitnehmer, die in einer anderen Region beschäftigt sind, ändert sich nichts.

Der Betrag der Zielgruppenermäßigung hängt vom Alter des Arbeitnehmers ab, sowie davon, ob es sich um eine Einstellung oder eine fortgesetzte Beschäftigung handelt.

Betroffene Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen.

  • Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
  • Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
  • Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
  • Arbeitslosigkeit;
  • Berufskrankheiten;
  • Arbeitsunfälle;
  • Jahresurlaub.

 

Betroffene Arbeitnehmer

Nicht erwerbstätige ältere Arbeitssuchende

  • Es handelt sich (wie beim früheren System) ausschließlich um Arbeitnehmer der Kategorie 1 der Strukturermäßigung,
  • die während der 4 Quartale vor der Einstellung nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren
  • und als nicht erwerbstätige Arbeitssuchende beim VDAB eingetragen sind (der VDAB übermittelt dem LSS die Angaben auf elektronischem Weg).
  • Nur ältere Arbeitnehmer, deren Referenzquartalslohn des laufenden Quartals weniger als 13.945,00 EUR beträgt, kommen in Betracht.
    • Abweichend hiervon beträgt die Lohngrenze für das 4. Quartal jeweils 18.545,00 EUR
    • ausgenommen des Interimssektors, für den diese erhöhte Lohngrenze für das 1. Quartal des Jahres gilt (ab dem 1. Quartal 2020).

In Beschäftigung stehende ältere Arbeitnehmer

  • Es handelt sich (wie beim früheren System) ausschließlich um Arbeitnehmer der Kategorie 1 der Strukturermäßigung,
  • die nicht als ‚Ältere nicht erwerbstätige Arbeitssuchende‘ betrachtet werden können.
  • Ältere, nicht arbeitende Arbeitssuchende, für die die Zahl der Quartale mit erhöhter Ermäßigung ausgeschöpft ist, kommen für eine Zielgruppenermäßigung für ältere arbeitende Arbeitnehmer in Betracht.
  • Nur ältere Arbeitnehmer, deren Referenzquartalslohn des laufenden Quartals weniger als 13.945,00 EUR beträgt, kommen in Betracht.
    • Abweichend hiervon beträgt die Lohngrenze für das 4. Quartal jeweils 18.545,00 EUR
    • ausgenommen des Interimssektors, für den diese erhöhte Lohngrenze für das 1. Quartal des Jahres gilt (ab dem 1. Quartal 2020).

Ausschlüsse

Arbeitnehmer, die über das gesamte Quartal keine effektiven Leistungen erbringen, sind ausgeschlossen, ausgenommen im Fall:

  • einer gesetzlichen vollständigen Aussetzung der Ausführung des Arbeitsvertrags, wie
    • die im Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmten Aussetzungen (Krankheit, Unfall, …)
    • einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines Zeitkredits
    • einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines thematischen Urlaubs
  • einer Freistellung von Leistungen während des Kündigungszeitraums gemäß Artikel 37 desselben Gesetzes.

Der Arbeitgeber meldet im DmfA-Block ‚Beschäftigung Auskünfte‘ im Feld ‚Freistellung von Leistungen‘ die Situation des Arbeitnehmers.

 

Betrag der Ermäßigung (ab dem 01. Januar 2020)

Nicht erwerbstätige ältere Arbeitssuchende

  • Der ältere Arbeitnehmer, der am letzten Tag des Quartals der Einstellung wenigstens 58 Jahre ist und das gesetzliche Pensionsalter noch nicht erreicht hat, eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G7 (Saldo) für das Quartal der Einstellung und die 7 darauffolgenden Quartale.
  • Die Pauschale G7 gilt ab dem 1. Quartal 2019 für Neueinstellungen und für die übrigen Quartale derjenigen, die das Recht bereits eröffnet hatten.
  • Der VDAB übermittelt dem LSS die Angaben auf elektronischem Weg.
  • Bei einer Wiederbeschäftigung innerhalb von 4 Quartalen nach der Beendigung einer vorherigen Beschäftigung werden die ursprüngliche Beschäftigung und die Wiederbeschäftigung als 1 Beschäftigung betrachtet, wobei die Anzahl der Quartale weiter gerechnet wird.

In Beschäftigung stehende ältere Arbeitnehmer

  • Der mindestens 58, aber weniger als 60 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G4 (600,00 EUR).
  • Der mindestens 60 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G8(1.500,00 EUR).

 

Übergangsmaßnahmen:

Für nicht erwerbstätige ältere Arbeitssuchende

  • Der ältere Arbeitnehmer, der vor dem 01. Januar 2020 beim Arbeitgeber in Dienst getreten und am 31. Dezember 2019 wenigstens 55 Jahre und jünger als 58 Jahre ist, eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G7 (Saldo) für das Quartal der Einstellung und die 7 darauffolgenden Quartale.
  • Ältere, nicht arbeitende Arbeitssuchende, für die die Zahl der Quartale mit erhöhter Ermäßigung ausgeschöpft ist, kommen auch in der Übergangsperiode für eine Zielgruppenermäßigung für ältere arbeitende Arbeitnehmer in Betracht.
  • Die Pauschale G7gilt ab dem 1. Quartal 2019 für Neueinstellungen und für die übrigen Quartale derjenigen, die das Recht bereits eröffnet hatten.
  • Der VDAB übermittelt dem LSS die Angaben auf elektronischem Weg.
  • Bei einer Wiederbeschäftigung innerhalb von 4 Quartalen nach der Beendigung einer vorherigen Beschäftigung werden die ursprüngliche Beschäftigung und die Wiederbeschäftigung als 1 Beschäftigung betrachtet, wobei die Anzahl der Quartale weiter gerechnet wird.

Für in Beschäftigung stehende ältere Arbeitnehmer

  • Der am 31. Dezember 2019 mindestens 55, aber weniger als 58 Jahre alte Arbeitnehmer eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G4 (600,00 EUR).
  • Der mindestens 60 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G8 (1.500,00 EUR).

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Flandern: https://www.vlaanderen.be/doelgroepverminderingen#doelgroepverminderingen-voor-55-plussers.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer – Flandern

 

Ab 3/2016 werden die regionalen Zielgruppenermäßigungen für ältere Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind, im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

 

Flandern:

 

  1. Ab 01.07.2016 eingestellte nicht erwerbstätige Arbeitssuchende:

Ermäßigung

 Pauschale

Dauer  Code

 Berechnungsgrundlage

 Betrag der Ermäßigung

Beginndatum Anspruch

Bescheinigung ausgestellt durch

- Einstellungsdatum < 01.01.2020: Arbeitnehmer, die am letzten Tag des Quartals bei ihrem Eintritt1 mindestens 55 Jahre alt sind.

- Einstellungsdatum < 01.01.2020: Arbeitnehmer, die am letzten Tag des Quartals bei ihrem Eintritt1 mindestens 55 Jahre alt sind.


G7 (Saldo)

Quartal der Einstellung
+ die 7 darauffolgenden Quartale

6321

ja

ja

VDAB

1 wenn der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt.

 

2. In Beschäftigung stehende Arbeitnehmer:

Ermäßigung

 Pauschale

Dauer  Code

Berechnungsgrundlage

Betrag der Ermäßigung

Beginndatum Anspruch

Bescheinigung ausgestellt durch

Arbeitnehmer von 55 bis einschließlich 57 Jahren am 31.12.2019

oder Arbeitnehmer von 58 bis 59 Jahren 1

G4 (600 €)

Alle betroffenen Quartale

6320

/

ja

/

/

Mindestens 60-jähriger Arbeitnehmer 1


G8 (1.500 €)
Alle betroffenen Quartale 6320 / ja / /

1 Alter am letzten Tag des Quartals und wenn der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt.

 

Ab 1/2018 sind die Ermäßigungen 6320 und 6321 möglich, wenn der Wert „0“ im Feld „Freistellung Leistungen“ (00826) im Block „Beschäftigung - Erläuterungen“ (90313) angegeben ist.

Bei Eingabe der DmfA per Internet wird die Ermäßigung 6320 oder 6321 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert wird.