Sprachrolle
Diese Angabe ist unerlässlich. Sie muss in jede Zeile mit Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor übernommen werden.
Es sind drei Sprachrollen möglich: Niederländisch, Französisch oder Deutsch.
Die meisten Arbeitgeber wenden nur eine Sprachrolle für alle Arbeitnehmer an: die der Region oder der Gemeinschaft, von welcher der Arbeitgeber abhängig ist, oder auf deren Gebiet er niedergelassen ist. Dies ist der Fall für gemeinschaftliche oder regionale Einrichtungen und für gemeinnützige Einrichtungen, die davon abhängig sind, sowie für lokale und provinziale Verwaltungen und Einrichtungen, die davon abhängig sind, und die in der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft niedergelassen sind.
Für Arbeitgeber, die von der föderalen Ebene abhängig sind (FÖD, ÖPD, gemeinnützige föderale Einrichtungen, autonome öffentliche Unternehmen …), und für Einrichtungen der Region Brüssel-Hauptstadt (regionale, gemeinschaftliche, lokale Einrichtungen und Einrichtungen, die davon abhängig sind) entspricht die Sprachrolle des Arbeitnehmers der Sprachrolle, in die er bei seinem Arbeitgeber eingetragen ist.
Die Sprachrolle unterliegt nur in sehr seltenen Fällen Veränderungen.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber während seiner Laufbahn eine Sprachrolle ändert. In solchen Fällen müssen Sie eine neue Zeile mit Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor einrichten.