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Föderale Zusatzpension im öffentlichen Sektor - Information

Für eine korrekte Berechnung der föderalen Regelung des zweiten Pensionspfeilers für vertragliche Personalmitglieder müssen einmal jährlich einige Daten gemeldet werden. Diese Daten werden gemeldet:

  • in der Meldung des dritten Quartals 2019 für diejenigen, die im dritten Quartal 2019 bereits in Dienst sind
  • im ersten Quartal der Meldung für Neubeschäftigungen
  • jeweils im ersten Quartal der darauffolgenden Jahre.

Es müssen die folgenden Daten angegeben werden:

  • Bezugsjahr und -monat: Jahr und Monat, auf das/den sich die angegebenen Lohnelemente beziehen
  • Monatsgehalt: indexiertes tabellenmäßiges Monatsgehalt des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr
  • monatlicher Gehaltszuschlag und Gratifikation: Summe der Gehaltszuschläge, Gratifikationen und Prämien für Kompetenzentwicklung /1/12 des Betrags auf Jahrbasis) des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr
  • monatliche Haushalts- und Ortszulage: Haushalts- und Ortszulage des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr.