Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Entschädigungen, die einem Sonderbeitrag unterliegen

Der Saldo des in Geld ausgezahlten Mobilitätsbudgets wird mit dem Lohncode 29 angegeben. Es handelt sich um den Saldo, der - nach Abzug des Wertes der umweltfreundlichen Fahrzeuge und der nachhaltigen Transportmittel - mit der 3. Säule übereinstimmt. 

 

Der Lohncode 770 betrifft einen Vorteil, auf den keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden: persönliche Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und die private Nutzung oder der Erhalt einer Mobilitätszulage oder eines umweltfreundlichen Fahrzeugs im Rahmen des Mobilitätsbudgets.

 

 

Arbeitnehmer, die ihr Betriebsfahrzeug gegen eine Mobilitätszulage eingetauscht haben, müssen den steuerlichen Vorteil davon angeben. Der Vorteil wird pauschal festgesetzt auf 4 % von 6/7 des Katalogwerts des eingetauschten Betriebsfahrzeugs. Eventuelle finanzielle Aufwendungen des Arbeitnehmers, wenn das Betriebsfahrzeug nicht unentgeltlich bereitgestellt wird, können abgezogen werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf den FÖD Finanzen.

 

Die Berechnung des Vorteils, der sich aus der Nutzung eines Betriebsfahrzeugs ergibt, besteht in der Anwendung eines CO2-Prozentsatzes auf 6/7 des Katalogwerts des unentgeltlich zur Verfügung gestellten Fahrzeugs.

 

Um den CO2-Anteil zu bestimmen, geht man von einem Basisanteil von 5,5 % aus, der um 0,1 % pro CO2-Gramm über dem als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß auf maximal 18 % erhöht wird. Für jedes CO2-Gramm unter dem als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß verringert sich der Basisanteil um 0,1 % auf maximal 4 %. Der König legt jährlich den als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß fest. Vor 2020 ist dies:

  • Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor: 111 g/km
  • Dieselmotor: 91 g/km

 

Hybridfahrzeuge

Der Fiskus hat ein spezifisches System eingeführt, um dem Gebrauch sogenannter ‚falscher Hybridfahrzeuge‘ entgegen zu treten. Es handelt sich um sogenannte ‚Plug-in‘ Hybridfahrzeuge, die teils mit einem gängigen Verbrennungsmotor und teils mit einer wiederaufladbaren Batterie betrieben werden, wobei die Kapazität der elektrischen Batterie einen eher beschränkten Gebrauch dieser Energiequelle beinhaltet. Für diese Fahrzeuge wird nicht der bei der ‚Direktion für Fahrzeugzulassungen‘ bekannte CO2-Ausstoß verwendet, sondern der eines Referenzfahrzeugs, das ausschließlich mit einem Verbrennungsmotor, der mit dem selben gängigen Kraftstoff betrieben wird, ausgestattet ist.

Auf der Website des FÖD Finanzen ist beschrieben, welche Fahrzeuge als ‚falsche Hybridfahrzeuge‘ betrachtet werden müssen und es ist aus eine Liste der Referenzfahrzeuge aufgenommen. Gibt es kein Referenzfahrzeug mit einem Motor, der ausschließlich mit demselben Kraftstoff betrieben wird (Diesel, Benzin, LPG, Erdgas) wie das ‚falsche Hybridfahrzeug‘, wird der Ausstoßwert des ‚falschen Hybridfahrzeugs‘ mit 2,5 multipliziert.

Für die ‚echten‘ Hybridfahrzeuge muss die Formel gemäß dem verwendeten Festbrennstofftyp verwendet werden. Fahrzeuge, für die keine Angaben in Bezug auf den CO2-Ausstoß vorliegen, sind bei der ‚Direktion für Fahrzeugzulassungen‘ einem Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 205 g/km (Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor) oder 195 g/km (Diesel) gleichzusetzen.

Der Vorteil darf auf keinen Fall weniger als 820,00 EUR (nicht indexiert) pro Jahr betragen. Für 2020 beträgt er 1.360,00 EUR. Im Falle einer Beteiligung des Arbeitnehmers ist dies vom berechneten Vorteil abzuziehen.

 

In einem Übergangszeitraum bis Ende 2020 ist es der in der Tabelle (Code 49.1) der Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs angegebene NEDC-Wert (kombinierter CO2-Wert) und nicht der WLTP-Wert (Code 49.4), der verwendet werden muss. Beim CO2-Emissionsgehalt auf der Zulassungsbescheinigung ist nicht angegeben, ob es sich um den WLTP-Wert oder den NEDC-Wert handelt. Dieser Wert kann deshalb vorläufig nicht genutzt werden. Für die praktische Anwendung verweisen wir auf die entsprechende Steuerregelung (auf der Website der Steuerverwaltung, und die angepasste FAQ Nr. 41 über den CO2-Emissionsgehalt, der zu berücksichtigen ist).

 

Auch wenn kein CO2-Sonderbeitrag geschuldet wird (Nutzfahrzeuge) und das Fahrzeug vom Finanzamt als ,Lieferwagen‘ bezeichnet wird, muss ein etwaiger Sachvorteil (in steuerlicher Hinsicht) unter Lohncode 770 angegeben werden.

Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfA erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

 

Die Gewinnbeteiligungen, die eine Interkommunale an ihre Personalmitglieder zahlt, ist mit Entlohnungscode 780 anzugeben.

 

Die von Arbeitgebern gezahlten Verkehrsbußen werden mit dem Entlohnungscode 791 angegeben.

 

Die Zahlungen des Arbeitgebers zur Bildung einer außergesetzlichen Pension zugunsten seiner Personalmitglieder oder ihrer Berechtigten werden mit

  • dem Entlohnungscode 792 angegeben, wenn die außergesetzliche Rente bei der Pensionierung direkt an den Arbeitnehmer gezahlt wird;
  • dem Entlohnungscode 793 angegeben, wenn der Vorteil an eine Versicherungsgesellschaft oder an eine Rentenverwaltungsstelle überwiesen wird.

Die direkte Überweisung einer außergesetzlichen Rente im Rahmen einer Gruppenversicherung, die nicht pro Arbeitnehmer individualisiert werden kann oder an ein ehemaliges Personalmitglied, das nicht mehr im Dienst ist (oder an dessen/deren Angehörige(n)), kann in dem Block „nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag“ angegeben werden.

Für die Personalmitglieder einiger Antwerpener Verwaltungen wird der Lohn, für den der Beitrag im Rahmen des zweiten Pensionspfeilers Vertragspersonal berechnet wird, mit den Entlohnungscodes 794 (Lohnteil unter oder gleich wie Schwellenbetrag) und 795 (Lohnteil über dem Schwellenbetrag) angegeben.

Für die Personalmitglieder einer Reihe von Verwaltungen in Brügge wird der Lohn, für den der Beitrag im Rahmen des zweiten Pensionspfeilers Vertragspersonal berechnet wird, mit den Entlohnungscodes 796 (0 bis einschließlich 9 Dienstjahre), 797 (10 bis einschließlich 19 Jahre Dienstjahre), 798 (20 bis einschließlich 29 Jahre Dienstjahre) und 799 (30 oder mehr Jahre Dienstjahre) angegeben.