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Pflichten des belgischen Kunden

Der belgische Benutzer Kunde muss vor der direkt oder als Subunternehmer anvertrauten erfolgenden Beschäftigung der Arbeitnehmer oder Praktikanten überprüfen, ob für Letztgenannte tatsächlich eine Meldung vorgenommen wurde. Dies kann durch Aufforderung zum het Vorzeigen des Meldebelegs, d. h. der Empfangsbescheinigung Meldebeleg L-1 erfolgen. Wenn diesnicht der Fall ist, diese Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann, wird der belgische Kunde (oder sein Bevollmächtigter) das LSS davon über eine Meldung """ Abwesenheit Fehlen des Formulars L-1""" informieren.

Belgischer Kunde ist, bei wem der """Endbenutzer""") oder für den (der """Auftraggeber""") die Tätigkeiten des entsendeten Arbeitnehmers stattfinden.

Diese Meldung """Fehlen des Formulars L-1""" kann über die Anwendung über die Portalsite der Sozialen Sicherheit Limosa .

Die Meldung muss unbedingt die Identifikationsangaben in Bezug auf folgende Rubriken beinhalten:

1. den Meldenden (der belgische Benutzer und gegebenenfalls sein Dienstleister):

a. falls er das System „UM-Unternehmen, kein Dienstleister“ verwendet:

  • Unternehmensnummer oder Erkennungsnummer beim LSS, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die nicht die Eigenschaft eines Unternehmens hat,
  • Name des belgischen Benutzers;

b. im Falle eines „UM-Unternehmen, Dienstleister“:

  • Unternehmensnummer oder Erkennungsnummer beim LSS des Dienstleisters,
  • Unternehmensnummer oder Erkennungsnummer beim LSS des belgischen Benutzers,
  • Name des belgischen Benutzers;

c. im Falle eines „UM-Unternehmen light“ (vorübergehendes UM-Konto):

  • Unternehmensnummer,
  • oder Erkennungsnummer beim LSS,
  • oder Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit,
  • oder Unternehmensdaten: Name, Postleitzahl und Gemeinde oder Stadt (optional: Straße, Hausnummer, Brieffach, E-Mail, Telefon- und Faxnummer).

2. Beschäftigungsort:

a. das Unternehmen:

  • Unternehmensnummer oder Erkennungsnummer beim LSS
  • oder Unternehmensdaten: Name, Postleitzahl und Gemeinde (optional: Straße, Hausnummer, Brieffach, E-Mail, Telefon- und Faxnummern)

b. oder die Baustelle: Name, Postleitzahl und Gemeinde (optional: Straße, Hausnummer, Brieffach)

c. oder die Region.

3. der entsendete Arbeitnehmer oder Praktikant:

a. Erkennungsnummer für die Soziale Sicherheit

b. oder personenbezogene Angaben:

  • Name, Vorname (optional: zweiter Vorname),
  • Geschlecht,
  • Geburtsdatum,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Adresse : Straße oder Postbüro, Postleitzahl (obligatorisch bei einer belgischen Adresse), Gemeinde, Land,
  • mindestens 1 ausländische Erkennungsnummer (Beispiele: Nationale Nummer, Passnummer, Sozialversicherungsnummer oder Pensionsnummer) + Land, auf das sich die Nummer bezieht.

4. der Arbeitgeber des entsendeten Arbeitnehmers oder die Einrichtung, in der der Praktikant sein Praktikum oder seine Berufsausbildung besucht:

  • die Erkennungsnummer im Verzeichnis der ausländischen Arbeitgeber,
  • oder die Unternehmensnummer,
  • oder die Erkennungsnummer beim LSS,
  • oder die Unternehmensdaten: Name, Straße oder Postamt, Postleitzahl, Gemeinde, Land (optional: MwSt..-Nummer, Straße, Hausnummer, Brieffach, E-Mail, Telefon- und Faxnummer).

Falls die Einrichtung eine Unternehmensnummer oder eine Identifizierungsnummer für die soziale Sicherheit besitzt, genügt diese Nummer, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die nicht die Eigenschaft eines Unternehmens hat.

Der Benutzer muss ebenfalls Meldende erhält unverzüglich eine Empfangsbescheinigung erhalten, auf der sich die weiter oben angegebenen Daten befinden..

Diese LIMOSA-Meldung """Fehlen des Formulars L-1""" ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichterfüllung sieht das Gesetz strafrechtliche und Verwaltungssanktionen vor. Die Durchführung dieser Meldung befreit den belgischen Kunden von seiner Verantwortung im Zusammenhang mit der Meldepflicht.