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Sonderbeitrag Betriebsschließungsfonds

Andere Aufträge als oben erörtert wurden dem Betriebsschließungsfonds anvertraut. So ist der Fonds unter anderem für die Auszahlung eines Teils der Entschädigung für bestimmte Arbeitslosentage zuständig. Dieser Anteil wird durch einen anderen Arbeitgeberbeitrag, den so genannten „Sonderbeitrag“, finanziert.

Der Anwendungsbereich dieses Beitrags, der auf einem völlig anderen Kriterium basiert, ist erheblich weiter als der des Grundbeitrags.

Betroffene Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber (sowohl aus dem öffentlichen als auch dem Privatsektor), die versicherungspflichtiges Personal beschäftigen, fallen unter den Anwendungsbereich dieses Beitrags.

Betroffene Arbeitnehmer

Der Beitrag wird für alle Personen geschuldet, die der Arbeitslosenregelung unterliegen.

Folgende Arbeitnehmer sind daher ausgeschlossen:

  • Personalmitglieder des öffentlichen Sektors, die ausschließlich der Kranken- und Invalidenversicherung (Sektor Gesundheitspflege) unterliegen;
  • anerkannte und industrielle Lehrlinge, Lehrlinge mit einem Eingliederungsvertrag und Praktikanten in Ausbildung zum Unternehmensleiter, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden,
  • Ärzte in Ausbildung zum Facharzt;
  • bedürftige Jugendliche, die im Rahmen des KE Nr. 499 beschäftigt werden.

Höhe des Beitrags

Beitragssätze.

Zu erledigende Formalitäten

Keine besonderen Formalitäten.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Sonderbeitrag für den BSF

In der DMFA wird dieser Beitrag je Arbeitnehmerzeile im Block 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 810 angegeben:
- mit Art 0 für Arbeitnehmer mit Lohnmäßigungsbeitrag
- mit Art 2 für Arbeitnehmer ohne Lohnmäßigungsbeitrag.

Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.

Bei Eingabe der DMFA per Internet wird dieser Beitrag für Arbeitnehmer, für die ein Beitrag zu zahlen ist, automatisch angerechnet.