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Entlohnungscode

Ziel des Zahlungscodes ist es, zu bestimmen, um welche Art von Vorteil es sich handelt. Ziel der folgenden Beschreibungen ist es vor allem, anzugeben, mit welchem Lohncode eine bestimmte Lohnkomponente übereinstimmt.

CODE 1

Dies ist im Grunde eine Restkategorie, in der alle Beträge, auf die Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden, anzugeben sind, es sei denn, dass sie unter einem der folgenden Codes angegeben werden. Dieser Code gibt stets die Vorteile an, die direkt mit den im Quartal erbrachten Leistungen zusammenhängen. Dies sind unter anderem:

  • Lohn für effektive Arbeit,
  • Lohnzulage,
  • garantierter Lohn im Falle einer Krankheit und eines Unfalls (garantierter Tageslohn, garantierter Lohn für die erste Woche und garantierter Monatslohn für Tage, die unter Leistungscode 1 angegeben werden). Es handelt sich dabei sowohl um gemeinrechtliche Krankheiten und Unfälle als auch um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten,
  • einfaches Urlaubsgeld für Angestellte,
  • Prämien, die im Verhältnis zur Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage im Meldequartal gewährt werden,
  • Sachvorteile,
  • Rückerstattung von Kosten über die tatsächlich angefallenen Kosten hinaus,
  • der Arbeitgeberanteil an Mahlzeitschecks, die nicht den Ausschlussbedingungen entsprechen, sofern sie im Verhältnis zu den tatsächlich gearbeiteten Tagen im Meldequartal gewährt werden,
  • Geschenke und Geschenkschecks, die nicht den Ausschlussbedingungen entsprechen, sofern sie im Verhältnis zu den tatsächlich gearbeiteten Tagen im Meldequartal gewährt werden,
  • Vorteile aus Arbeitnehmerbeteiligungen, sofern sie im Verhältnis zu den tatsächlich gearbeiteten Tagen im Meldequartal gewährt werden,
  • Lohn für Abwesenheiten mit Lohnfortzahlung

Was den garantierten Lohn betrifft, ist es wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass bei Rückfall nach Arbeitswiederaufnahme im Falle einer gemeinrechtlichen Krankheit oder eines Unfalls, der kein Arbeitsunfall ist, nur dann erneut garantierter Lohn geschuldet wird, wenn die Wiederaufnahme mindestens vierzehn Tage dauert. Bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit hingegen wird bei einem Rückfall nach einer Arbeitswiederaufnahme stets erneut ein garantierter Lohn geschuldet.

CODE 2

Prämien und ähnliche Vorteile, die unabhängig von der Anzahl der tatsächlich im Meldequartal gearbeiteten Tage gewährt werden. Es handelt sich um Vorteile, auf die Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden und deren Gewährung völlig unabhängig von den im Quartal erbrachten Leistungen ist. Einige Beispiele:

  • Jahresendprämien;
  • Sachgeschenke in bar, in Geld oder in Form von Gutscheinen (selbstverständlich sofern sie nicht der Bedingung entsprechen, um vom Lohnbegriff ausgeschlossen zu werden);
  • Vorteile aus Arbeitnehmerbeteiligungen;
  • Dienstalterzulagen
  • an den Mentor im Rahmen einer Mentorschaft im Sinne von Art. des Gesetzes vom 05.09.2001 zur Verbesserung der Beschäftigungsquote der Arbeitnehmer gezahlte Prämie.

Diese Prämien werden allgemein in dem Quartal angegeben, in dem sie ausgezahlt werden. Wenn es sich um Prämien handelt, die mit einer Frequenz von sechs oder mehr Monaten gezahlt werden und die mehr als 20 % der anderen Löhne der Referenzperiode betragen, werden sie gleichmäßig über die verschiedenen Quartale der Referenzperiode verteilt. Wenn sie in einem Quartal gezahlt werden, in dem der Arbeitnehmer bereits nicht mehr beim Unternehmen angestellt war, müssen sie in der Meldung des letzten Quartals angegeben werden, in dem der Arbeitnehmer noch im Dienst war.

Für alle unter diesem Code angegebenen Vorteile muss auch die Frequenz der Zahlung angegeben werden. Abweichend von der allgemeinen Regel werden diese Beträge nur dann zusammengezählt, sofern es sich um Vorteile handelt, die mit derselben Frequenz bezahlt werden. Wenn im Laufe des Quartals verschiedene Prämien mit einer verschiedenen Frequenz bezahlt werden, müssen die Beträge aufgeschlüsselt werden.

Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfAppl erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

CODE 3

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Beendigung des Vertrags gezahlt werden, sofern sie in Arbeitszeit ausgedrückt werden. Es handelt sich ausschließlich um folgende Entschädigungen, für die kraft Art. 19, § 2, 2°, d des KE vom 28.11.1969 Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden:

  • Entschädigungen wegen ordnungswidriger Beendigung des Arbeitsvertrags;
  • An den Arbeitnehmer gezahlte Entschädigungen, wenn das Dienstverhältnis im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beendet wird;
  • Entschädigungen, die Delegierten oder Bewerbern bei Betriebsräten oder Ausschüssen für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Gestaltung am Arbeitsplatz oder Gewerkschaftsvertretern für den Fall bezahlt werden, dass sie nicht wieder aufgestellt werden;
  • Eingliederungsentschädigungen, die im Rahmen einer Umstrukturierung entlassenen Arbeitnehmern im Alter von mindestens 45 Jahren (ab 07.04.2009 auch für unter 45-jährige Arbeitnehmer möglich) gewährt werden, die in einer Beschäftigungszelle eingetragen sind.

Es handelt sich deshalb nicht um den Lohn für die Kündigungsperiode, sondern um die Entschädigungen, die bezahlt werden müssen, weil keine oder eine zu kurze Kündigungsfrist geleistet werden muss, oder um Eingliederungsentschädigungen, die während höchstens 6 Monaten (3 Monaten für unter 45-jährige Arbeitnehmer) an bestimmte, durch die Umstrukturierung entlassene Arbeitnehmer gezahlt werden.

Nur für die mit diesem Code vorzunehmenden Lohnangaben muss das Beginn- und Enddatum der dadurch gedeckten Periode angegeben werden. Für die Anwendung der Sozialen Sicherheit wird nämlich davon ausgegangen, dass diese Entschädigungen einen Zeitraum decken, die am Tag nach der Beendigung des Arbeitsvertrags beginnt.

CODE 4

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Beendigung des Vertrags gezahlt werden, sofern sie NICHT in Arbeitszeit ausgedrückt werden. Es handelt sich dabei um anlässlich der Beendigung des Arbeitsvertrags gezahlte Beträge, für die Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden und die nicht Code 3 unterliegen. Beispiele:

  • Abschiedsprämien (Abfindungen),
  • Entschädigungen wegen einer Wettbewerbsverzichtsklausel usw.,

Die Berechnungsweise spielt dabei keine Rolle. Das heißt, dass auch Abschiedsprämien, die in Form eines Lohns für einige Monate berechnet werden, unter diesen Code fallen.

CODE 5

Prämien, die infolge der Einschränkung der Arbeitsleistungen im Rahmen von Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeit gewährt werden. Dies sind die Beträge, die Arbeitnehmern zugebilligt werden, die im Rahmen gesetzlicher Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeit ihre Arbeitsleistungen mit entsprechendem Lohnverlust beschränken. Es betrifft hier nur die kollektive Arbeitszeitverkürzung und die Viertagewochenregelung vor dem 01.10.2001, die mit den Ermäßigungscodes 1331, 1333 und 1341 gemeldet wurden (die Codes sind nicht mehr anwendbar). Durch die gewährten Beträge soll der Lohnverlust in Bezug auf frühere Leistungen teilweise ausgeglichen werden.

Unter diesem Lohncode müssen auch die Prämien gemeldet werden, die im Rahmen der freiwilligen Viertagewochenregelung im öffentlichen Sektor gemäß dem Gesetz vom 10.04.1995 oder gemäß dem Gesetz vom 19.07.2012 gewährt werden, dies aber NUR für die Arbeitnehmer, die unter die Pensionsregelung des Privatsektors fallen. Die „Prämien“, die im Rahmen der freiwilligen Viertagewochenregelung statutarischen Arbeitnehmern aus dem öffentlichen Sektor gewährt werden, die für eine staatliche Pension in Betracht kommen, dürfen Sie unter Lohncode 1 angeben.

CODE 6

Die Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind. Es handelt sich um die Entschädigungen für Stunden, die im Sinne des Arbeitsgesetzes vom 16.03.1971 keine Arbeitszeit sind, die infolge eines KAA gewährt werden, das innerhalb eines paritätischen Organs vor dem 01.01.1994 geschlossen und durch Königlichen Erlass für allgemein verbindlich erklärt wurde. Wichtigstes Beispiel: die Entschädigungen für Inaktivitätsstunden im Transportsektor (die sog. Überbrückungszeit).

Aufgrund der allgemeinen Tragweite der europäischen Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben und die daraus hervorgehenden Königlichen Erlasse, die für eine Reihe von Sektoren die Entschädigung für Bereitschaftszeit regeln, fallen diese Entschädigungen ebenfalls unter den Lohncode 6. Es handelt sich hier jedoch um den Lohn, den Arbeitnehmer, die Verkehrstätigkeiten ausüben (bei einem Arbeitgeber, der jedoch nicht zwangsläufig zum Transportsektor gehört), für Stunden erhalten, die keine Arbeitszeit sind.

CODE 7

Angestellten gezahltes einfaches Abgangsurlaubsgeld (mit Ausnahme der Angestellten mit einem Vertrag über zeitweilige Arbeit und Aushilfsarbeit). Es betrifft das nach dem 31.12.2006 gezahlte Urlaubsgeld.

CODE 8

Es handelt sich ausschließlich um einen Zuschlag von 6,00 EUR für die Beschäftigung an einem Samstag oder am Tag vor einem Feiertag und von 12,00 EUR für eine Beschäftigung an einem Sonntag oder einem Feiertag, die für Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor anzugeben ist, für die:

  • eine Berechnung der Dimona-Stunden mit Angabe der Beginn- und Endzeit durchgeführt wurde, wobei der Arbeitnehmer hauptsächlich durch Trinkgeld in einer Funktion entlohnt wird, für die eine Tagespauschale anzugeben ist
  • eine Dimona-Light-Meldung mit Angabe der Beginnuhrzeit und Dauer der Leistung (5 oder 11 Stunden) durchgeführt wurde und eine entsprechende Tagespauschale anzugeben ist.

Unter dem Einfluss der Entwicklung der Löhne und des GDMME erhöht sich der Grundbetrag wie folgt:

Pauschale Wochenendzulage

1. Quartal 2012

2. Quartal 2012

1. Quartal 2013

2. Quartal 2013

Samstag (oder am Tag vor einem Feiertag)

8,02

8,18

8,61

8,64

Sonntag (oder Feiertag)

16,04

16,36

17,22

17,28

Der unter diesem Code angegebene Betrag ist daher ein Vielfaches der jeweiligen Pauschalen, wie oben angegeben. Was die Ermäßigungen und Referenzlöhne betrifft, hat diese Code die gleiche Auswirkung wie der bestehende allgemeine Lohncode 1.

Der Königliche Erlass vom 30.04.2007 (BS 05.06.2007), der die Dimona-Vorschriften für Horeca-Gelegenheitsarbeitnehmer ändert und die Pauschallöhne überprüft, ist die Grundlage für diese Zuschläge. Dieser Code ist ab 01.07.2007 wirksam.

CODE 9

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Entlassung wegen Berufsunfähigkeit gezahlt werden, sofern sie in Arbeitszeit ausgedrückt werden. Im Gegensatz zum Lohncode 3 handelt es sich hier ausschließlich um statutarische Beamte.

Es handelt sich hier u. a. um statutarische Beamte, die als definitiv berufsunfähig eingestuft wurden, sofern sie zwei Mal in Folge die Bewertung „ungenügend“ erhalten und bezüglich derer die Ernennungsbehörde beschlossen hat, die Kündigung gegen Zahlung einer Vertragsbruchentschädigung unverzüglich durchzuführen (Erlass der Flämischen Regierung vom 13.01.2006 über die Bestimmung der Rechtsstellung des Personals der Flämischen Regierung - BS 27.03.2006). Diese Bestimmung besteht anscheinend bereits seit Längerem. Der Code wird rückwirkend ab 01.01.2004 eingeführt. Daher handelt es sich hier nicht um den Lohn für die Kündigungsfrist, sondern um Entschädigungen, die der Arbeitgeber zahlen muss, weil keine oder eine zu kurze Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Wie für Code 3 sind für die mit diesem Code anzugebenden Lohnangaben das Beginn- und Enddatum der dadurch gedeckten Periode anzugeben. Für die Anwendung der Sozialen Sicherheit wird nämlich davon ausgegangen, dass diese Entschädigungen einen Zeitraum decken, der am Tag nach der Beendigung des Arbeitsvertrags beginnt.

Die für diese Entschädigung geschuldeten Beiträge sind die gleichen wie diejenigen auf der vorangegangenen Beschäftigungszeile, was daher in den meisten Fällen nur die Gesundheitspflege betrifft. Daneben muss auch noch eine Meldung des Sonderbeitrags für entlassene Beamte gemäß dem Gesetz vom 20.07.1991 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen (BS 01.08.1991) vorgenommen werden.

CODE 10

Ein Vorteil, für den keine Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden. Persönliche Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Privatnutzung.

Die Berechnung des Vorteils durch die Benutzung eines Betriebsfahrzeugs basiert ab 01.01.2012 nicht mehr auf dem CO2-Ausstoß, einem kraftstoffabhängigen CO2eur-Koeffizienten und der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz. Der neue Berechnungswert basiert auf einem CO2-Anteil, der auf sechs Siebtel des Katalogwerts des kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrzeugs anzuwenden ist.

Um den CO2Anteil zu bestimmen, geht man von einem Basisanteil von 5,5 % aus, der um 0,1 % pro CO2-Gramm über dem als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß auf maximal 18 % erhöht wird. Für jedes CO2-Gramm unter dem als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß verringert sich der Basisanteil um 0,1 % auf maximal 4 %. Der König legt jährlich den als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß fest. Für 2013 ist dies:

  • Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor: 116 g/km
  • Dieselmotor: 95 g/km

Hybridfahrzeuge benutzen die Formel gemäß dem verwendeten Festbrennstofftyp. Fahrzeuge, für die keine Angaben in Bezug auf den CO2-Ausstoß vorliegen, werden bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen einem Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 205 g/km (Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor) oder 195 g/km (Diesel) gleichgesetzt.

Der Vorteil darf auf keinen Fall weniger als 820,00 EUR (nicht indexiert) pro Jahr betragen. Für 2013 beträgt er 1230,00 EUR. Im Falle einer Beteiligung des Arbeitnehmers ist dies vom berechneten Vorteil abzuziehen.

Für die praktische Anwendung verweisen wir auf die entsprechende Steuerregelung (auf der Website anfordern der Steuerverwaltung).

Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfAppl erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

CODE 11

Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet auf die mit Lohncode 11 angegebenen Beträge. Es betrifft das einfache Abgangsurlaubsgeld, das Angestellten (Aushilfskräften und zeitweiligen Arbeitnehmern) nach dem 31.12.2006 gezahlt wird.

CODE 12

Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet auf die mit Lohncode 12 angegebenen Beträge. Es betrifft den Teil des einfachen Urlaubsgeldes, der dem normalen Lohn für Urlaubstage entspricht und vom früheren Arbeitgeber, der ihn mit den Lohncodes 7 und 11 angegeben hat, vorzeitig gezahlt wurde. Hinweis: Wenn auf das vom vorangegangenen Arbeitgeber gezahlte einfache Urlaubsgeld Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden, die vom neuen Arbeitgeber zu zahlen sind, wird dies mit Lohncode 1 angegeben.

CODE 20

Bestimmte Vorteile, für die keine Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden. Diesen Code muss man NUR für pensionierte Arbeitnehmer verwenden, d. h. für Personen, die Anspruch auf eine gesetzliche Alters- bzw. Hinterbliebenenpension haben. Die verlangten Angaben dienen nämlich zur Kontrolle einer Kumulation einer Alters- und Hinterbliebenenpension mit einem Einkommen aus einer Berufsaktivität. Dieser Code wird u. a. für die aufgelisteten Vorteile verwendet:

  • Lohn bei Krankheit oder Unfall; es handelt sich dabei sowohl um Krankheiten und gemeinrechtliche Unfälle als auch um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten:
    • Garantierter Wochenlohn – zweite Woche;
    • Garantierter Lohn - Entschädigungen kraft KAA Nr. 12bis oder 13 bis
  • Urlaubsgeld:
    • Doppeltes Urlaubsgeld Angestellte (dies ist ein Bruttobetrag, daher vor Abzug des besonderen Arbeitnehmerbeitrags von 13,07 %);
    • Zusätzliches Urlaubsgeld kraft eines KAA von vor dem 31.12.1974;
    • Doppeltes verfrühtes Urlaubsgeld Angestellte (dies ist ein Bruttobetrag, daher vor Abzug des besonderen Arbeitnehmerbeitrags von 13,07 %)
  • Sachvorteile:
    • Arbeitsgeräte und Arbeitskleidung;
    • Mahlzeiten unter dem Selbstkostenpreis in der Kantine
  • Lohn für einen Feiertag, der in eine Periode vorübergehender Arbeitslosigkeit fällt (sofern darauf keine Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden).
  • Entschädigungen wegen der Beendigung des Arbeitsvertrags (außer den Entschädigungen, die unter den Codes „3“ und „4“ anzugeben sind).

CODE 51 Siehe Capelo

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind

Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind (Code 6), sind in folgenden Sektoren zugelassen:

Sektoren

Paritätische Kommissionen

Kategorien

Transport

140

083, 084, 085

Bau

124

024, 026, 044, 054

Aushilfskräfte

322

097, 497, 224, 226, 244, 254

Treibstoffe

127

081, 091

Nahrungsmittel

119

057, 157

Textil- und Strickwarenindustrie

120

000, 011

Holzhandel

125.01, 125.02, 125.03

029, 010

Holzhandel

126

055

Metallhandel

149.04

077

Diese Entschädigungen müssen in dem Quartal angegeben werden, in dem der Basislohn gemeldet wurde. Sie dürfen daher nicht ohne normale Entlohnungen (Lohncode 1) und die entsprechenden Arbeitstage (Leistungscode 1) angegeben werden.