Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Bezahlter Bildungsurlaub

Kraft des Gesetzes über bezahlten Bildungsurlaub können sich Arbeitnehmer des Privatsektors vom Arbeitsplatz entfernen, um bestimmte allgemeine oder Berufsausbildungen bei Lohnfortzahlung zu besuchen. Dieser Urlaub wird teilweise durch den Staat und teilweise durch einen Beitrag zu Lasten der Arbeitgeber bezahlt.

Betroffene Arbeitgeber

Im Grunde schulden alle Arbeitgeber diesen Beitrag, die Personal beschäftigen, das der Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer unterliegt.

Folgende Arbeitgeber sind jedoch ausgeschlossen:

  • der Staat;
  • Gemeinschaften und Regionen;
  • öffentliche Anstalten, die vom Staat, den Gemeinschaften und Regionen abhängen, außer autonomen öffentlichen Wirtschaftsunternehmen im Sinne von Artikel 1, § 4 des Gesetzes vom 21.03.1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen für ihre Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt werden;
  • gemeinnützige Einrichtungen;
  • Bildungsanstalten für ihr Lehrpersonal.

Betroffene Arbeitnehmer

Der Beitrag wird für alle beschäftigten Arbeitnehmer geschuldet, mit Ausnahme anerkannter und industrieller Lehrlinge, Lehrlinge mit einem Eingliederungsvertrag und Praktikanten in Ausbildung zum Unternehmensleiter, bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden.

Höhe des Beitrags

Ab dem 4. Quartal 2009 entspricht der Beitrag 0,05 % der Bruttolöhne der Arbeitnehmer (zu 108 % für die Arbeiter).

Er ist Teil der Beiträge, die zur Bestimmung des Prozentsatzes des Lohnmäßigungsbeitrags in Betracht kommen.

Zu erledigende Formalitäten

Keine besonderen Formalitäten.

Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag für bezahlten Bildungsurlaub

Arbeitgeber aus Sektoren, die keine ausreichenden Ausbildungsanstrengungen unternehmen, müssen einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zahlen. Diese Sektkoren werden für jedes Referenzjahr in einen Ministeriellen Erlass aufgenommen und anhand der paritätischen (Unter-)Kommission festgelegt.

Der Beitrag beträgt 0,05 % des Jahreslohns (zu 108 % für Handarbeiter) der Arbeitnehmer, für die der Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub geschuldet wird. Das Landesamt für soziale Sicherheit berechnet den Betrag der geschuldeten Beiträge und übermittelt den betroffenen Unternehmen die Lastschriftanzeige.

Die Beiträge müssen anhand einer individuellen Einzahlung spätestens am Fälligkeitstag der Sozialversicherungsbeiträge des Meldequartals gezahlt werden.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub

Der Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub ist Bestandteil des Grundbeitragssatzes, der für die betreffenden Arbeitnehmer zu zahlen ist.

Zusätzlicher Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub.

Das Verzeichnis der Sektoren, die keine ausreichenden Ausbildungsanstrengungen unternommen haben, wurde im Staatsblatt veröffentlicht:

  • für die Jahre 2008 und 2009: Ministerieller Erlass vom 13 April 2011 (BS 20/04/2011)
  • für das Jahr 2010: Ministerieller Erlass vom 12 Januar 2012 (BS 13/01/2012)
  • für das Jahr 2011: Ministerieller Erlass vom 17.04.2013 (BS 07.05.2013)

Die Lastschriftanzeige für den zusätzlichen Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub wird übermittelt an:

  • für das Referenzjahr 2008: am 5 Juni 2012
  • für das Referenzjahr 2009: am 12 Juni 2012
  • für das Referenzjahr 2010: am 27 September 2012
  • für das Referenzjahr 2011: am 18.06.2013

Der Fälligkeitstag für die Zahlung dieser Lastschriften ist festgelegt auf den 31.07.2012 (für 2008 und 2009), den 31.10.2012 (für 2010) und den 31.07.2013 (für 2011) festgelegt.
Im Falle eines verspäteten Eingangs einer oder mehrerer Meldungen wurde die Berechnung nach Empfang der letzten Meldung ausgeführt.