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Limosa - Meldepflicht

Die Limosa-Meldepflicht gilt für Sie, wenn Sie einen befristeten Auftrag durch einen ausländischen Arbeitgeber oder Selbstständigen ausführen lassen. In diesem Fall müssen Sie immer die Vorlage eines Limosa-1-Meldungsnachweises (L1) verlangen. Alle Personen, die ihren Auftrag bei Ihnen durchführen, müssen Ihnen diesen Nachweis vorlegen können.

Wenn eine Person keinen gültigen Limosa-1-Nachweis vorlegen kann, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies den Behörden zu melden. Hierzu können Sie auf die Schaltfläche ‚Limosa – Meldepflicht‘ klicken.

Überprüfung eines Limosa-1-Formulars

Bei der Überprüfung des QR-Codes auf dem L1-Formular können Sie kontrollieren, ob das Formular ordnungsgemäß und gültig ausgefüllt wurde. Sie werden dabei an den mobilen Onlinedienst „Check Limosa“ weitergeleitet. Dieser Onlinedienst überprüft sofort, ob die entsprechende Meldung vorliegt, und zeigt die im QR-Code enthaltenen Daten an. Diese Daten vergleichen Sie dann mit den Angaben im L1-Formular.

Wenn die Daten nicht übereinstimmen, erhalten Sie Anweisungen zu der weiteren Vorgehensweise.

Diese Überprüfung ist zwar nicht zwingend erforderlich, doch erhalten Sie als Auftraggeber dadurch größere Rechtssicherheit.

Demo

Sind Sie neugierig auf eine Demo dieses Onlinedienstes? Dann sehen Sie sich doch unseren Clip auf YouTube an (Auf Französisch) vidéo - Neues Fenster.

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