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Durch ein bilaterales Abkommen gebundene Länder

Belgien ist an folgende Länder oder Teilstaaten durch ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen gebunden: USA, Kanada und Quebec, San Marino, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Türkei, Algerien, Marokko, Tunesien, Israel, Chile, Australien, Kroatien, Philippinen, Japan, Mazedonien, Südkorea, Uruguay, Indien und die Schweiz (für Nicht-EU-Bürger).

Diese Abkommen gelten im Grunde nur für die Staatsangehörigen der vertragschließenden Länder oder Teilstaaten.

Manche Abkommen sehen jedoch andere Möglichkeiten vor. Sie lassen sich in drei Arten einteilen:

  • Abkommen, die nur für Staatsbürger gelten, außer bei den Artikeln, in denen die Entsendebestimmungen für alle Nationalitäten gelten (Kanada [mit Ausnahme Quebecs], die USA und die Schweiz);
  • Abkommen, die für alle Nationalitäten gelten (Australien, Japan, Mazedonien, Indien, Uruguay und Quebec);
  • Abkommen, die für eine Gruppe von Nationalitäten gelten (Kroatien).