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Ältere Arbeitnehmer

Diese Zielgruppenermäßigung betrifft die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Um zu überprüfen, auf welchen Betrag der Arbeitgeber für die Beschäftigung eines älteren Arbeitnehmers Anspruch hat, berücksichtigt er das Alter des Arbeitnehmers und den Referenzquartallohn, den der Arbeitnehmer erhält.

Betroffene Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen:

  • Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
  • Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
  • Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
  • Arbeitslosigkeit;
  • Familienbeihilfen;
  • Berufskrankheiten;
  • Arbeitsunfälle;
  • Jahresurlaub.

Betroffene Arbeitnehmer

Es betrifft Arbeitnehmer, die zu Kategorie 1 gehören, wie für die strukturelle Ermäßigung beschrieben wurde, und die am letzten Tag des Quartals mindestens 54 Jahre alt geworden sind, am Ende des Quartals aber nicht unbedingt im Dienst sein müssen. Nur Arbeitnehmer mit einem Referenzquartalslohn unterhalb der festgelegten Lohngrenze S1(13.401,07 EUR ab 01.04.2013), kommen in Betracht.

Betrag der Ermäßigung

Die Höhe der Ermäßigung hängt vom Alter des Arbeitnehmers am letzten Tag des betreffenden Quartals ab:

  • >= 54 Jahre --> G2
  • >= 58 Jahre --> G1
  • >= 62 Jahre --> G8
  • >= 65 Jahre --> G9.

Zu erledigende Formalitäten

Keine besonderen Formalitäten.