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Meldung „Aushilfskraft-Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor“

Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor werden mittels einer gesonderten Arbeitgeberkennzahl angegeben. Aushilfskräfte, die als Gelegenheitsarbeitnehmer bei einem Entleiher im Horeca-Sektor eingestellt werden, unterliegen genauso wie normale Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor allen Regelungen der sozialen Sicherheit und sind in der Meldung nicht von anderen Arbeitnehmern zu unterscheiden, da sie nach wie vor im Rahmen der allgemeinen Arbeitgeberkennzahl für den Sektor der Aushilfsarbeit angegeben werden.

Um diese Arbeitnehmer dennoch von Arbeitnehmern zu unterscheiden, die nicht als Gelegenheitsarbeitnehmer eingestellt wurden, wurde ein Feld „Aushilfskraft-Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor“ in einem neuen Funktionsblock „Informationen Beschäftigung“ eingerichtet, der an eine Beschäftigungszeile gekoppelt ist. Mit der Angabe „E“ in diesem Feld können diese Arbeitnehmer in der DmfA dennoch erkannt werden. Diese Angabe ist daher ausschließlich für Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor einzutragen, die von einem Unternehmen für Aushilfsarbeit eingestellt wurden.