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Berechnung der Anzahl Arbeitnehmer am Ende des Quartals

Die wichtigsten Daten in den statistischen Beständen des LSS beziehen sich auf die Anzahl der Arbeitnehmer, die am Ende des Quartals beschäftigt sind. Diese Berechnungen werden sowohl für den Arbeitgeber als Ganzes als auch für seine Arbeitgeberkennzahl(en) und für das zweite und vierte Quartal auch für seine Niederlassung(en) vorgenommen.

Jede Person auf der Quartalsmeldung wird als am Ende des Quartals beschäftigter Arbeitnehmer mitgezählt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es wurde mindestens eine Beschäftigungszeile auf der Meldung verwendet,
  • die sich nicht auf Kündigungsentschädigungen oder eine Vollzeitlaufbahnunterbrechung bezieht,
  • wobei das Datum des Endes der Beschäftigung nicht vor den letzten Tag des Quartals fällt,
  • und auf der mindestens ein Tag mit einem normalen Code oder einem Hinweiscode mit Ausnahme von Code 30 (unbezahlter Urlaubstag) angegeben wird.

Für einige gelegentlich beschäftigte Arbeitnehmer, die nicht für die Feststellung des Beitrags von 1,60 % in Betracht kommen, basiert die Zählung auf der letzten Woche des Quartals; auf Beschäftigungsbescheinigungen wird die Anzahl dieser Arbeitnehmer separat angegeben.