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Zielgruppenermäßigung – Allgemeine Bestimmungen und Berechnungsformel

Mit den Zielgruppenermäßigungen werden entweder eine bestimmte Arbeitgebergruppe oder bestimmte Arbeitnehmer begünstigt. Pro Beschäftigungszeile kann der Arbeitgeber eine dieser Zielgruppenermäßigungen angeben, sofern sowohl er als auch der Arbeitnehmer den Kriterien entsprechen.

Im Gegensatz zur strukturellen Ermäßigung muss der Arbeitnehmer nicht unbedingt allen Regelungen unterliegen. Wenn dieses Kriterium bei einer Zielgruppenermäßigung anzuwenden ist, wird dies bei der Erörterung der Zielgruppenermäßigung erläutert.

Die Zielgruppenermäßigung (Pgberechnet man pro Beschäftigungszeile, indem ein pauschaler Ermäßigungsbetrag mit dem festen Multiplikator und der Leistungsbruchzahl multipliziert wird:

Pg = G x µ x βg

Pg wird auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird.

Je nach der Zielgruppe entspricht G 1, G2 oder G3. Die Ermäßigung gilt für einige Quartale und hängt auch von den Merkmalen der Zielgruppe ab. Anlässlich der spezifischen Krisenbekämpfungsmaßnahmen werden vorübergehend zusätzlich die Pauschalen G4, G5, G6 und G7 eingeführt. Infolge der Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft werden zusätzlich die Pauschalen G8 und G9 eingeführt. Die Ermäßigung beträgt deshalb für

  • G1 : 1.000,00 EUR,
  • G2 : 400,00 EUR,
  • G3 : 300,00 EUR,
  • G4 : nicht länger zutreffend,
  • G5 : nicht länger zutreffend,
  • G6 : nicht länger zutreffend,
  • G7 : nicht länger zutreffend,
  • G8 : 1.500,00 EUR
  • G9 : 800,00 EUR.

Die Ermäßigung gilt für folgende Zielgruppen:

  • ältere Arbeitnehmer;
  • neue Arbeitgeber – erste Anwerbungen;
  • Arbeitgeber, die eine kollektive Arbeitszeitverkürzung oder Viertagewoche einführen;
  • Langzeitarbeitssuchende;
  • junge Arbeitnehmer;
  • Mentoren;
  • Umstrukturierung;
  • Ausbilder oder Betreuer - vorübergehende Krisenmaßnahme.