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Sachvorteile

Zur Berechnung der Beiträge zur sozialen Sicherheit werden Sachvorteile als Lohn betrachtet. Sachvorteile werden möglichst korrekt auf ihren tatsächlichen Wert geschätzt. Betreffend die kostenlose Wohnraumbeschaffung berücksichtigt man den Mietwert, es sei denn, dieser Vorteil darf pauschal geschätzt werden.

Für einige Vorteile wird der Wert pro Tag pauschal festgestellt:

  • Frühstück: 0,55 EUR;
  • Mittagessen: 1,09 EUR;
  • Abendessen: 0,84 EUR;
  • Unterkunft, sofern der Arbeitnehmer nicht über verschiedene Wohnräume oder ein getrennt bewohnbares Studio verfügt: 0,74 EUR.

Für andere Vorteile wird der Wert auf Jahresbasis pauschal festgelegt (dieser Betrag kann aber auf Tagesbasis anteilmäßig berechnet werden):

  • ein durch den Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellter PC: 180 EUR/Jahr;
  • ein Internetanschluss und ein Internetabonnement: 60 EUR/Jahr

Für Personen, für die der Beitrag auf den Bruttolohn zu 108 % berechnet wird und die während des Urlaubs Recht auf den gleichen Sachvorteil wie im Jahr haben, muss der im Urlaub gewährte Vorteil nicht gemeldet werden.