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Andere Aufträge

Der Fonds „Maribel Sozial“ des öffentlichen Sektors ist mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen der Sozialabkommen für die föderalen Gesundheitssektoren beauftragt. Es betrifft u. a. die Finanzierung und Kontrolle der zusätzlichen Beschäftigung:

  • der Personalmitglieder, die die Regelung der Befreiung von Arbeitsleistungen und des Laufbahnendes NICHT genießen können (Verwaltungspersonal, Wartungspersonal, …);
  • der statutarischen Personalmitglieder im öffentlichen Sektor.

Diese Aufträge stehen nicht in Zusammenhang mit der Zuweisung und der Finanzierung der zusätzlichen Beschäftigung im Rahmen von „Maribel Sozial“.

Die Regelung der Befreiung von Arbeitsleistungen und des Laufbahnendes

Die Befreiung von Arbeitsleistungen im Rahmen des Laufbahnendes ist anwendbar auf die Personalmitglieder der folgenden Arbeitgeber der öffentlichen Gesundheitssektoren:

  • die öffentlichen Krankenhäuser;
  • Anstalten für Rehabilitation und Umschulung;
  • medizinisch-pädiatrische Zentren für Kinder mit einer chronischen Erkrankung,
  • Erholungs- und Pflegeheime, psychiatrische Pflegeheime und Tagespflegestätten,
  • Seniorenheime,
  • Zentren für die Kurzzeitbetreuung,
  • Einrichtungen mit gemeinsamem Wohnsitz oder Aufenthaltsort für Betagte,
  • Dienste für Heimpflege.

Die vertraglichen oder statutarischen Personalmitglieder dieser Arbeitgeber, die wenigstens ein bestimmtes Alter erreicht haben und die ihre Arbeitsleistungen verringern, können die Befreiung von Arbeitsleistungen im Rahmen des Laufbahnendes nutzen. Der zusätzliche Urlaub wird in Voll- und in Teilzeit Personalmitgliedern zugewiesen, wobei die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage der Beschäftigten in Teilzeit verhältnismäßig verringert wird.

Eine finanzielle Entschädigung wird dem Arbeitgeber zugewiesen, der die Befreiung von Arbeitsleistungen durch eine Neueinstellung oder durch eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers in Teilzeit, der seine Arbeitsleistungen verringert, ausgleicht. Die Arbeitnehmer, die im Rahmen der „Maribel Sozial“-Maßnahme eingestellt werden, sowie bezuschusste Vertragsbedienstete der lokalen Verwaltungen kommen hierfür nicht in Betracht.  

Der FÖD Volksgesundheit zahlt die finanzielle Entschädigung für die öffentlichen Krankenhäuser und das LIKIV für die anderen Arbeitgeber der öffentlichen Gesundheitssektoren. Sie weisen die Entschädigung ebenfalls nicht allen Personalmitgliedern zu, sondern nur den folgenden Kategorien:

  • das Pflegepersonal (einschließlich der Krankenhauspflegeassistenten und der Sozialpfleger) und das Betreuungspersonal,
  • Sanitäter der Notdienste,
  • Labortechniker,
  • Techniker für bildgebende Diagnoseverfahren,
  • Techniker für medizinisches Material, insbesondere in den Sterilisationsdiensten
  • Mitarbeiter Patiententransport,
  • in die Pflegeteams integrierte Betreuungsausbilder,
  • logistische Assistenten;
  • Sozialarbeiter und psychologische Assistenten, die in Pflegeteams beschäftigt oder in das Therapieprogramm integriert sind,
  • Arbeitnehmer im Sinne der Artikel 54bis und 54ter des Königlichen Erlasses Nr. 78 vom 10. November 1967;
  • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Diätspezialisten,
  • Psychologen, Heilpädagogen und Pädagogen, die in Pflegeteams beschäftigt oder in das Therapieprogramm integriert sind.

Weitere Informationen über die finanzielle Entschädigung zugunsten dieser Personalmitglieder finden Sie für die öffentlichen Krankenhäuser auf der Website des FÖD Volksgesundheit und für die anderen Arbeitgeber auf der Website des LIKIV.

Die ‚anderen‘ Personalmitglieder, wie das Verwaltungspersonal, das Wartungspersonal, das Küchenpersonal… die bei den vorgenannten Arbeitgebern beschäftigt sind, kommen NICHT für diese finanzielle Entschädigung seitens des FÖD Volksgesundheit oder des LIKIV in Betracht. Der „Maribel Sozial”-Fonds des öffentlichen Sektors ist für die Finanzierung der Ersatzeinstellungen für diese ‚anderen‘ Personalmitglieder, die wenigstens 52 Jahre alt sind, zuständig. Die Gewährung der zusätzlichen Urlaubstage wird wie folgt festgelegt:

  • 52 Jahre: 5 Tage;
  • 53 Jahre: 8 Tage;
  • 54 Jahre: 10 Tage;
  • 55 Jahre: 13 Tage;
  • 56 Jahre: 15 Tage;
  • 57 Jahre: 18 Tage;
  • 58 Jahre: 20 Tage.

Das am 01. Januar des Jahres, in dem der zusätzliche Urlaub vorgesehen ist, erreichte Alter bestimmt die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage für das betreffende Jahr.

Eine Bedingung für den Erhalt der Finanzierung aus dem Fonds ist, dass der Arbeitgeber das Sozialabkommen über die öffentlichen Gesundheitssektoren anwendet.

Der Betrag der finanziellen Entschädigung ist fixiert auf maximal 36.430,84 EUR pro Jahr und FTE, aber beschränkt auf die realen Lohnkosten.

Der Arbeitgeber, dem der Fonds „Maribel Sozial“ die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, muss die Mittel anwenden, um die Arbeitnehmer, die den Vorteil des zusätzlichen Urlaubs genießen, mittels Anwerbung zusätzlicher Arbeitnehmer oder die Erhöhung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern, die bereits im Dienst sind, (teilweise) zu ersetzen.

Statutarisierung in den öffentlichen Krankenhäusern

Ein Betrag wird - infolge eines sozialen Übereinkommens der föderalen Gesundheitssektoren aus dem Jahr 2011 - dem Fonds „Soziale Maribel“ des öffentlichen Sektors jährlich zur Stabilisierung oder sogar Erhöhung der Zahl der fest ernannten Personalmitglieder in den öffentlichen Krankenhäusern bereitgestellt.

Das öffentliche Krankenhaus, das diese Maßnahme in Anspruch nehmen möchte, muss ein lokales Protokoll unterhandeln, das wenigstens die Aufrechterhaltung der Zahl der fest ernannten Personalmitglieder über eine Referenzperiode gewährleistet.

Der Verwaltungsausschuss des Fonds weist den öffentlichen Krankenhäusern, die ein lokales Protokoll abgeschlossen haben, auf der Grundlage der DmfA-Daten ein Bezugsrecht auf das bereitgestellte Budget zu. Der Verwaltungsausschuss kontrolliert die Verwendung der Mittel durch das Krankenhaus und kann die Mittel zurückfordern, wenn der Verpflichtung zur Beschäftigung der Zahl der fest ernannten Personalmitglieder nicht nachgekommen wird.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Laufbahnendemaßnahmen öffentliche Gesundheitssektoren

Der Arbeitgeber, der die Finanzierung eines oder mehr zusätzlichen Arbeitsplätze durch den Fonds „Maribel Sozial“ des öffentlichen Sektors in Anspruch nehmen möchte, muss jährlich ein Antwortformular ausfüllen und an das LSS zu übermitteln. Jedes Jahr wird dieses Formular mit einer zwischenzeitlichen Anweisung auf der Portalseite der sozialen Sicherheit veröffentlicht und zu einem bestimmten Datum muss der Arbeitgeber das ausgefüllte Formular einreichen. Sowohl der Arbeitgeber, der die Maßnahme ein erstes Mal anwendet, als auch der Arbeitgeber, der die Maßnahme bereits anwendet und während des Jahres die Finanzierung weiter in Anspruch nehmen möchte, müssen das Formular an das LSS übermitteln.

Das Antwortformular muss von den drei repräsentativen Gewerkschaften unterzeichnet werden. Ist eine Gewerkschaft in der Verwaltung nicht vertreten, muss sich der Arbeitgeber an die provinziale oder nationale Ebene wenden, um das erforderliche Visum zu erhalten.

In der DmfAPPL wird der Arbeitnehmer, der als Ersatz eines Arbeitnehmers, der die Zuweisung des zusätzlichen Urlaubs ab 52 Jahren in Anspruch nimmt, mit dem Code 11 des Abschnitts „Maßnahmen Gemeinnützigkeit“ im Block „Beschäftigung Erläuterungen“ angegeben.