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Regionale Beschäftigungsmaßnahme

In diesem Abschnitt kann angegeben werden, ob die Beschäftigung des Arbeitnehmers im Rahmen einer regionalen Beschäftigungsmaßnahme erfolgt.

Ab dem 01. Januar 2021 hat die Region Brüssel-Hauptstadt die Zielgruppenermäßigungen ‚langfristig Arbeitsuchende - Berufsübergangsprogramm‘ und ‚langfristig Arbeitsuchende - SINE‘ beendet und durch eine von ACTIRIS an den Arbeitgeber ausgezahlte Prämie ersetzt, um die Lohnkosten zu senken. Es geht um anerkannte Sozialunternehmen und bevollmächtigte Eingliederungsbetriebe. Um anerkannt oder bevollmächtigt zu sein, müssen sich der soziale Sitz oder der operative Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt befinden. Es ist demnach möglich, eine Prämie für einen Arbeitnehmer zu erhalten, der außerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt von einem Unternehmen mit sozialem Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt beschäftigt ist, oder von einem Unternehmen mit einem sozialen Sitz in einer anderen Region für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einer Niederlassungseinheit in der Region Brüssel-Hauptstadt.

B = Maßnahme der Region Brüssel-Hauptstadt für Eingliederungsstellen in der Sozialwirtschaft