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Großzügigkeiten

Einige Vorteile sind tatsächlich Großzügigkeiten und werden aus diesem Grund nicht als Lohn betrachtet. Um als Großzügigkeit betrachtet zu werden, muss es sich auf jeden Fall um

  1. Vorteile handeln, die der Arbeitgeber spontan anlässlich eines besonderen Ereignisses
    • im Unternehmen (z. B. des 50-jährigen Bestehens des Unternehmens)
    • oder im Leben des Arbeitnehmers (z. B. bei einem großen Brandschaden am Haus des Arbeitnehmers)
  2. sofern es in dem Unternehmen nicht üblich ist, derartige Vorteile zu gewähren,
  3. sofern der Arbeitnehmer darauf keine Ansprüche geltend machen kann
  4. und sofern kein direkter Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis vorliegt.