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Quarantäne bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt - Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaft und im Gartenbau

 

Ab 21. August 2020 können Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaft und im Gartenbau, auch wenn sie nur durch mündliche Tagesverträge gebunden sind, vom System der Quarantäne bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt profitieren. Dies betrifft die Gelegenheitsarbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber im Rahmen der PK der Landwirtschaft (PK 144), des Gartenbaus (PK 145) oder der Aushilfsarbeit (PK 322) beschäftigt werden, sofern der Aushilfsarbeitnehmer von einem Nutzer in einem dieser Sektoren beschäftigt wird.

Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag wegen höherer Gewalt ausgesetzt wurde, weil sie positiv auf das COVID-19-Virus getestet wurden, ohne arbeitsunfähig zu sein, aber infolgedessen in Zwangsquarantäne gehen müssen und kein Arbeits- oder Ersatzeinkommen haben.

Für diese Gelegenheitsarbeiter muss ein ‚ Tag‘-Dimona Typ ‚QUA‘ durchgeführt werden, ohne eine IN- und OUT-Stunde durch den Arbeitgeber, der ihn beschäftigen würde. Letztere müssen außerdem eine DmfA unter dem Arbeitnehmercode 010 oder 022 einreichen, in der der Zeitraum der zeitweiligen Quarantäne aufgrund höherer Gewalt mit dem indikativen Leistungscode 70 angegeben ist. Die Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeiten durch höhere Gewalt wegen Quarantäne werden auf die jeweiligen Kontingente angerechnet, die jedoch bis zum Jahresende verdoppelt werden. Green@work wird ebenfalls angepasst.

Die Einführung dieses neuen Dimona-Typs ist für Freitag, 28. August 2020, geplant. Gegebenenfalls ist es möglich, die Erklärung rückwirkend ab Beginn der Maßnahme (21. August 2020) durchzuführen, ohne Verzugsstrafe. Man kann auch den Kanal ‚multidimona‘ benutzen.

Die zu befolgenden Verfahren sowie weitere Einzelheiten finden Sie in der FAQ-Liste der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Corona vom 15. Oktober 2020, die zurzeit auf der Website des LfA veröffentlicht ist.