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Niederlassungseinheit (lokale Einheit)

Die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) ist eine Datenbank, in der alle Basisangaben von Unternehmen / Einrichtungen / Vereinigungen gespeichert sind. Darüber hinaus umfasst die Datenbank auch die verschiedenen Niederlassungseinheiten dieser Unternehmen / Einrichtungen / Vereinigungen.

Unter „Niederlassungseinheit“ (NE) versteht man einen Ort, der sich geografisch durch eine Adresse identifizieren lässt, an dem mindestens eine Aktivität des Unternehmens ausgeübt wird oder von wo aus die Aktivität ausgeübt wird.(Art. I.2, 16° Buch I des Gesetzbuchs über das Wirtschaftrecht). Die NE ist daher jede geografisch getrennt gelegene(r) Betriebssitz, Abteilung oder Unterabteilung (Werkstatt, Fabrik, Lager, Büro usw.), der (die) an einem bestimmten geographischen Ort gelegen und mit einer Adresse identifizierbar ist. An diesem Ort oder von diesem Ort aus werden eine oder mehrere Haupt-, Neben- oder Hilfsaktivitäten für Rechnung des Unternehmens / der Einrichtung / der Vereinigung ausgeführt). Grundsätzlich hat jedes Unternehmen / jede Einrichtung / jede Vereinigung mindestens eine NE. Jede NE bekommt eine eigene Identifizierungsnummer, die völlig unabhängig von der der juristischen Einheit ist, zu denen sie zu diesem Zeitpunkt gehören und die durch die ZDU-Nummer identifiziert wird. Die Nummer der NE muss auf dem Niveau der Beschäftigungszeile in der DmfA (oder der Beschäftigungszeile in der DmfAPPL) angegeben werden.

Jede NE ist ausschließlich mit einer Unternehmensnummer verknüpft. Wenn mehrere Niederlassungseinheiten unter derselben Adresse von zwei unterschiedlichen Unternehmen erstellt werden, muss jede Niederlassungseinheit mit der korrekten ZDU-Nummer verknüpft werden. Wenn ein Arbeitnehmer die Nummer einer NE eines anderen Arbeitgebers verwendet, entsteht dadurch eine Anomalie in seiner Meldung.

In Bezug auf ausländische Arbeitgeber, d. h. Arbeitgeber, deren Geschäftssitz sich im Ausland befindet, sind 3 Situationen zu unterscheiden:

  • ausländische Arbeitgeber mit einer NE in Belgien (Typ A), z. B. ausländische Arbeitgeber mit Zweigniederlassung in Belgien;
  • Arbeitgeber mit Personal, das in Belgien beschäftigt ist, aber ohne Betriebssitz (= NE) in Belgien (Typ B); es handelt sich z. B. um Handelsvertreter in Belgien, die mit belgischen Kunden im Kontakt stehen und die über keine gewerblich genutzten Räume weder bei sich noch andernorts verfügen;
  • Arbeitgeber mit Personal, das außerhalb von Belgien beschäftigt ist (Typ C), aber der belgischen sozialen Sicherheit unterliegt (z. B. aufgrund einer EU-Verordnung).

Nur ausländische Arbeitgeber vom Typ A sind verpflichtet, eine NE bei der ZDU zu registrieren. Die Einteilung in einen dieser Typen wirkt sich auf die Zielgruppenermäßigungen und die Art und Weise des Ausfüllens der Meldungen aus.

Arbeitgeber, deren Typ nicht ermittelt werden kann, werden vorläufig einem Typ X zugeordnet.

Interessierte Arbeitgeber finden eine Liste mit Identifikationsnummern und Adressen ihrer NE auf der Website der Zentralen Datenbank der Unternehmen.

Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass seine Niederlassungseinheiten in der Zentralen Datenbank der Unternehmen korrekt eingetragen sind. 

Wenn Sie feststellen, dass einige Niederlassungen fehlen, die Daten nicht korrekt sind oder einige Niederlassungen nicht mehr aktiv sind, ist die Art des Unternehmens für das zu befolgende Verfahren ausschlaggebend. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 02 277 64 00 oder senden Sie eine E-Mail an helpdesk.kbo-bce@economie.fgov.be.

Handelsunternehmen

Was muss ein Handelsunternehmen, das vor dem 01.07.2003 gegründet wurde, tun?

Handelsunternehmen, die vor dem 01.07.2003 gegründet wurden, können mithilfe der Anwendung „My enterprise“ auf der Internetseite des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie beim Verwaltungsdienst der ZDU einen Antrag stellen, eine (oder mehrere) Niederlassungseinheit(en) zu errichten.

Der Antrag kann entweder für Unternehmen „natürliche Person“ und für Unternehmen „Rechtsperson“ gestellt werden.

Was muss ein Handelsunternehmen, das nach dem 30.06.2003 gegründet wurde, tun?

Handelsunternehmen, die nach dem 30.06.2003 gegründet wurden, können ihre Niederlassungseinheit(en) beim anerkannten Unternehmensschalter ihrer Wahl eintragen. Die Liste der anerkannten Unternehmensschalter finden Sie auf der Internetseite des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie.

Privatrechtliche nicht-kommerzielle Unternehmen

Was muss ein privatrechtliches nicht-kommerzielles Unternehmen, das vor dem 01.07.2009 gegründet wurde, tun?

Nicht-kommerzielle privatrechtliche Unternehmen, die vor dem 01.07.2009 gegründet wurden, können mithilfe der Anwendung ‚My enterprise‘ auf der Internetseite des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie beim Verwaltungsdienst der ZDU einen Antrag stellen, eine (oder mehrere) Niederlassungseinheit(en) zu errichten.

Der Antrag kann entweder für Unternehmen „natürliche Person“ und für Unternehmen „Rechtsperson“ gestellt werden.

Außerdem können Unternehmen die fehlende NE direkt eintragen mit der Webanwendung ,My enterprise‘. Über diese Anwendung können Unternehmen ihre Daten abfragen und ändern. Durch diese Anwendung können die fehlenden NE kostenlos eingetragen werden.

Was muss ein privatrechtliches nicht-kommerzielles Unternehmen, das nach dem 30.06.2009 gegründet wurde, tun?

Privatrechtliche nicht-kommerzielle Unternehmen, die nach dem 30.06.2009 gegründet wurden, können beim anerkannten Unternehmensschalter ihrer Wahl ihre Niederlassungseinheit(en) eintragen lassen. Eine Liste der anerkannten Unternehmensschalter ist auf der Internetseite des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie verfügbar.

Außerdem können Unternehmen die fehlende NE direkt eintragen mit der Webanwendung ,My enterprise‘. Über diese Anwendung können Unternehmen ihre Daten abfragen und ändern. Durch diese Anwendung können die fehlenden NE kostenlos eingetragen werden.

Für nicht-kommerzielle Unternehmen, die nicht der oben genannten Verpflichtung unterliegen

(Berufsvereinigungen, Miteigentümervereinigungen, stellvertretende Arbeitnehmerorganisationen, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, VoG, Schulträger des subventionierten Bildungsbereichs)

Wenden Sie sich an die Direktion Statistik des LSS, die die Niederlassungseinheiten registrieren lassen wird (sofern das Unternehmen als Arbeitgeber dem LSS beigetreten ist). Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich stets an die Direktion Statistik des LSS unter den folgenden Rufnummern: 02 509 31 18, 02 509 31 09 und 02 509 38 83 oder per E-Mail an stat.cod@rsz.fgov.be.

Provinziale und lokale Verwaltungen

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen können ihre Niederlassungseinheit(en) direkt über die Online-Anwendung Rx auf der Portalseite der Sozialen Sicherheit registrieren.