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Meldung der Angaben für das gesamte Unternehmen

Die DmfA beruht auf dem Prinzip, dass die Beitragsberechnung (sowohl die der normalen Beiträge als auch der Sonderbeiträge und der Beitragsermäßigungen) auf dem Niveau des Arbeitnehmers berechnet werden. Für die nachfolgend genannten Sonderbeiträge darf der Arbeitgeber die Angaben nicht für jeden einzelnen Arbeitnehmer aufteilen, sondern er muss in der Meldung die Gesamtsumme für das gesamte Unternehmen angeben.