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Beitrag für einen Sozialdienst im lokalen öffentlichen Sektor

DmfAPPL

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen, die einem Sozialdienst angeschlossen sind, schulden dem LSS einen Arbeitgeberbeitrag vom Lohn der Vertrags- und statutarischen Personalmitglieder.

Der Beitrag ist je nach Fall bestimmt für:

  • den Kollektiven Sozialdienst der provinzialen und lokalen Verwaltungen (0,14 % für das Jahr 2019, 2020, 2021 und für 2022);
  • den Sozialdienst der Polizei SSD-GPI (0,15 %);
  • der Kollektiven Sozialdienst der lokalen Verwaltungen in Flandern GSD-V (0,15 %).

 

 

DmfA

Der GSD-V-Beitrag von 0,15 % wird ab sofort für einige an den GSD-V angeschlossene private Arbeitgeber auch über die DmfA beigetrieben.

Zusätzliche Informationen 2

Zusätzliche Informationen DmfA - Beitrag für einen sozialen Dienst

In der DmfAPPL wird dieser Beitrag für einen Sozialen Dienst je Arbeitnehmerzeile im Feld 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ angegeben

  • mit der Arbeitnehmerkennzahl 845 Typ 0 für den Kollektiven Sozialdienst der provinzialen und lokalen Verwaltungen
  • mit der Arbeitnehmerkennzahl 846 Typ 0 für den Sozialdienst der Polizei SSD-GPI
  • mit der Arbeitnehmerkennzahl 847 Typ 0 für den Kollektiven Sozialdienst der lokalen Verwaltungen in Flandern GSD-V

Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.

Bei Eingabe der DmfA per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage bei den zu zahlenden Beiträgen des jeweiligen Arbeitnehmers einzugeben.

Zusätzliche Informationen DmfA - Beitrag für einen sozialen Dienst

In der DmfA wird der GSD-V-Beitrag je Arbeitnehmerzeile im Feld 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 847 mit Typ 0 angegeben.

Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.

Bei Eingabe der DmfA per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage bei den zu zahlenden Beiträgen des jeweiligen Arbeitnehmers einzugeben.