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Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension

Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor müssen in dieses Feld Code ,1‘ eingeben, wenn die Berechnungsgrundlage des Beitrags für die Behördenpension für einen statutarischen Arbeitnehmer aus speziellen Gründen abweicht. Es betrifft Situationen, in denen die Berechnungsgrundlage niedriger als angenommen ist, zum Beispiel durch Aussetzung im Interesse des Dienstes mit Einbehaltung des Gehalts, verkürzten Leistungen wegen chronischer Erkrankung… Es handelt sich daher um Situationen, in denen das definitiv ernannte Personalmitglied weniger als 100 % des Gehalts in Verbindung mit seiner statutarischen Funktion erhält, auch wenn es sich nicht in einer der „Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeitszeit“ befindet.

Dieser Code gilt ab dem ersten Quartal 2017.