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Zeitweilige Arbeitslosigkeit durch höhere Gewalt Corona - Bedingungen für Künstler und Zeitarbeitnehmer – Update 29. Oktober 2020

 

Es ist möglich, eine zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt Corona ‚Veranstaltungen‘ zu beantragen, wenn man eine Zusage für einen Arbeitsvertrag nachweisen kann (die vor dem 15. April datiert) für eine Veranstaltung, die zwischen dem 14. März 2020 und dem 31. August 2020 hätte stattfinden müssen und abgesagt wurde. In einer aktuelleren FAQ-Liste auf der Website des LfA wird dieser Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Die zu befolgenden Verfahren sowie weitere Einzelheiten finden Sie in der FAQ-Liste der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Corona vom 15. Oktober 2020, die zurzeit auf der Website des LfA veröffentlicht ist.