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Normale Codes

CODE 1

  • normale effektive Arbeit (auch angepasste Arbeit mit Lohnverlust),
  • Überarbeit ohne Ausgleichsruhe;
  • Ausgleichsruhe (Ausgleichstag, der zu dem Zeitpunkt gezahlt wird, zu dem er genommen wird),
  • gesetzliche Urlaubstage,
  • Feiertage während der Dauer des Arbeitsvertrags, Feiertage nach Beendigung des Arbeitsvertrags und Ersatztage eines Feiertags;
  • Tage der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Arbeitsunfall) mit garantiertem Lohn für die erste Woche oder mit garantiertem Monatslohn des Vertragspersonals;
  • Tage der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Arbeitsunfall, usw.) mit garantiertem Lohn für definitiv ernannte Personalmitglieder;
  • Tage der Arbeitsunfähigkeit mit garantiertem Tageslohn aus einem anderen Grund als dem der Arbeitsunfähigkeit;
  • Periode der Kündigungsfrist oder durch die Entlassungsentschädigung gedeckte Periode,
  • Urlaub aus zwingenden Gründen mit Lohnfortzahlung;
  • vergütete Abwesenheit aufgrund familiärer Ereignisse oder der Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht oder einer zivilen Aufgabe (Artikel 30 des Gesetzes vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge und K. E. vom 28. August 1963);
  • sonstige Abwesenheit mit Lohnfortzahlung mit Beiträgen zur sozialen Sicherheit (z. B. erlaubte Abwesenheit mit Lohnfortzahlung, Bildungsurlaub, politischer Urlaub, Urlaub vor Pensionierung eines definitiv ernannten Personalmitglieds, kurzfristige Beurlaubung, technische Störung usw.)

Dieser Code beinhaltet alle Leistungen, für die ein Lohn gezahlt wird, auf den Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, die nicht gesondert anzugeben sind. Jede Leistung, für die Sie einen Lohn bezahlt haben und die keinem anderen Code zugeordnet werden kann, wird unter diesem Code gemeldet.

Auch die Periode, in der es sich um die Kündigung des Arbeitsvertrags mit Bezahlung einer Entlassungsentschädigung handelt, wird unter diesem Code angegeben. Die heutigen Regeln im Zusammenhang mit der Kopplung dieser Entschädigung an Perioden und Tage bleiben dabei erhalten.

Konkret heißt dies, dass diese Tage wie folgt angegeben werden:

  • Auf der ersten Beschäftigungszeile werden die Tage angegeben, die mit der Beschäftigungsperiode übereinstimmen;
  • auf einer zweiten Beschäftigungszeile werden die Tage gemeldet, die mit dem Teil der Entlassungsentschädigung in Bezug auf das Quartal der Kündigung übereinstimmen;
  • eine folgende Beschäftigungszeile ist für die Tage bestimmt, die mit dem Teil der Entschädigung in Bezug auf die sonstigen Quartale des laufenden Kalenderjahres übereinstimmen;
  • usw. für alle späteren Kalenderjahre.

Die Angabe der Periode, auf die sich die Entschädigung bezieht (d. h. das Beginn- und Enddatum jeder Beschäftigungszeile) erfolgt deshalb stets zum Zeitpunkt, zu dem die Entschädigung selbst gemeldet wird.

In der DmfAPPL müssen die Arbeitszeitangaben für einen Samstag oder Sonntag weder mit Code 1 noch mit einem anderen Code angegeben werden. Wie bereits erwähnt, wird ein Feiertag, den der Arbeitgeber bezahlen muss und der auf einen Tag nach dem Ende des Arbeitsvertrags fällt, stets in der Meldung des Quartals erwähnt, in dem der Arbeitsvertrag endet, sogar dann, wenn dieser Feiertag im darauffolgenden Quartal liegt.

In Bezug auf Abwesenheiten mit garantiertem Lohn ist es wichtig zu wissen, dass bei einem Rückfall nach Arbeitswiederaufnahme nach einer gemeinrechtlichen Krankheit oder bei Unfall, der kein Arbeitsunfall ist, nur dann erneut garantierter Lohn geschuldet wird, wenn die Wiederaufnahme mindestens 14 Tage dauert. Bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit hingegen wird bei einem Rückfall nach einer Arbeitswiederaufnahme stets erneut ein garantierter Lohn geschuldet.

Die gesetzlichen Urlaubstage in der Urlaubsregelung des Privatsektors, die ein Angestellter wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte, dürfen nicht unter diesem Code angegeben werden. sondern müssen mit dem Hinweiscode für Arbeitsunfähigkeit gemeldet werden.

Die durch einfaches Abgangsurlaubsgeld gedeckten gesetzlichen Urlaubstage in der Urlaubsregelung der Privatangestellten (Entlohnungscode 315 oder 318), werden beim neuen Arbeitgeber Arbeitstagen gleichgestellt und sind mit Code 1 anzugeben.

CODE 2

  • gesetzlicher Urlaub für Arbeiter (nur für Künstler).

Mit diesem Code geben Sie die gesetzlichen Urlaubstage an, die ein Künstler im Laufe des Quartals nahm. Dies sind die Tage, für die der Arbeiter einen Urlaubsscheck vom Landesamt für Jahresurlaub erhält.

CODE 10

  • garantierter Lohn für die zweite Krankheitswoche;
  • Feiertage und Ersatztage in der Periode der vorübergehenden Arbeitslosigkeit;
  • Funktion eines Sozialrichters (Abwesenheit aufgrund der Ausübung der Aufgaben eines Sozialrichters oder Sozialgerichtsrats bei Arbeitsgerichten oder Arbeitshöfen oder aufgrund der Tagung in Ausschüssen, die zur Anwendung der Sozialgesetzgebung eingerichtet wurden – Artikel 28, 3° des Gesetzes vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge).

Die Tage einer zeitweiligen, vollständigen Arbeitsunfähigkeit infolge Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit, die zur Entschädigung berechtigen, sind nicht in diesem Code enthalten, sondern werden unter einem spezifischen Hinweiscode angegeben.

CODE 11

  • Arbeitsunfähigkeit mit Ausgleich analog zum KAA Nr. 12bis/13bis.

Es betrifft:

  • die Tage nach der zweiten Krankheitswoche oder nach einem gemeinrechtlichen Unfall, für die der Arbeitgeber eine Zulage zusätzlich zur Krankenkassenleistung bezahlt;

die Tage nach der ersten Woche im Falle eines Arbeitsunfalls, für die der Arbeitgeber eine Zulage zusätzlich zur Leistung im Rahmen der Arbeitsunfallregelung des Privatsektors zahlt.

Die 7 Tage nach den ersten 7 Tagen der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder eines gemeinrechtliche Unfalls werden nicht unter diesem Code angegeben, sondern unter Code 10. Es handelt sich dann nämlich um Tage der „Arbeitsunfähigkeit mit garantiertem Lohn für die zweite Woche'.

CODE 13

  • Förderung des sozialen Aufstiegs (die Tage der Teilnahme an Perfektionierungskursen gemäß Artikel 1, 1° des Gesetzes vom 01. Juli 1963 über die Gewährung einer Entschädigung zur Förderung des sozialen Aufstiegs; die Tage der Teilnahme an Praktika oder Symposien, die der Berufsbildung oder der gewerkschaftlichen Fortbildung gewidmet sind, die durch die repräsentativen Arbeitnehmerverbände oder durch spezialisierte Anstalten, die durch den zuständigen Minister zugelassen wurden, eingerichtet werden).

CODE 14

  • die ergänzenden Urlaubstage bei Beginn oder Wiederaufnahme der Aktivität (ergänzende Urlaubstage, für die ergänzendes Urlaubsgeld gezahlt wird, gemäß den Bestimmungen in den Artikeln 62bis bis 62 septies des Königlichen Erlasses vom 30. März 1967).

CODE 21

  • Streiktage (nur wenn dieser Streik mit Einverständnis und Unterstützung eines der im Nationalen Arbeitsrat vertretenen berufsübergreifenden Gewerkschaftsverbände veranstaltet wird),
  • Lockout.

Unter diesem Code geben Sie die Streiktage an, an denen sich der Arbeitnehmer beteiligt hat, sowie die Abwesenheitstage infolge Lockout.
Im Falle einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit für vollständige Tage infolge Streiks, an dem sich die Arbeitnehmer nicht beteiligt haben, werden diese Tage unter dem Hinweiscode für vorübergehende Arbeitslosigkeit angegeben.

CODE 22

  • Gewerkschaftlicher Auftrag (als Vertreter in einer Gewerkschaftsvertretung, einem nationalen oder regionalen Gewerkschaftsausschuss oder nationalen Gewerkschaftskongress).

Unter diesem Code geben Sie die Tage mit einem Gewerkschaftsauftrag an, für die Sie keinen Lohn gezahlt haben. Wenn Sie für diese Periode aber einen Lohn bezahlt haben, geben Sie ihn unter Code 1 an.

CODE 24

  • Urlaub aus zwingenden Gründen ohne Lohnfortzahlung.

Es handelt sich um Abwesenheit vom Arbeitsplatz infolge Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags in Anwendung von Artikel 30bis des Arbeitsvertragsgesetzes vom 03.07.1978 wegen eines nicht vorhergesehenen Ereignisses, das unabhängig von der Arbeit ist.

Die Arbeitgeber von Tageseltern müssen diesen Code für die höchstens 20 unbezahlten Urlaubstage und die gesetzlichen Feiertage ohne Kinderbetreuung verwenden (Art. 3, 9. und Art. 27bis des K. E. vom 28. November 1969).

CODE 25

  • bürgerliche Pflichten ohne Lohnfortzahlung,
  • öffentliches Mandat.

Auch hier handelt es sich nur um die Tage, für die Sie keinen Lohn bezahlen.

CODE 26

  • Milizpflicht.

Es handelt sich um eine Aussetzung des Arbeitsvertrags aus Milizverpflichtungen.

CODE 30 (für nicht statutarisches Personal)

  • unbezahlter Urlaub;
  • alle anderen Arbeitszeitangaben, für die der Arbeitgeber keinen Lohn oder Entschädigung zahlt, mit Ausnahme derjenigen, die unter einem anderen Code angegeben werden.

Dieser Code ist eine Restkategorie. Sie gruppiert alle Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, und für die Sie keinen Lohn bezahlt haben und die nicht zu Lasten der sozialen Sicherheit gehen. Sie geben deshalb nur Tage unter diesem Code an, wenn sie nicht unter einem anderen Code (einem normalen oder Hinweiscode) gemeldet werden können.

Der Code 30 muss nicht für Arbeitnehmer in Laufbahnunterbrechung angegeben werden, für die der Arbeitgeber eine Entschädigung vom LfA erhält. Es werden keine Leistungen bei folgenden Urlaubsarten angegeben:

  • Vollzeitlaufbahnunterbrechung,
  • Teilzeitlaufbahnunterbrechung,
  • Laufbahnunterbrechung oder Leistungsermäßigung für die Erteilung von Palliativpflege,
  • Laufbahnunterbrechung im Rahmen von Elternurlaub,
  • Laufbahnunterbrechung – Unterstützung/Versorgung kranker Familienmitglieder oder Angehöriger.

Die Abwesenheitstage im Rahmen der freiwilligen Viertagewoche und des vorzeitigen Halbzeitdienstaustritts werden ebenso wenig mit einem Code 30 angegeben.

Für die Arbeitnehmer in Laufbahnunterbrechung muss eine neue Beschäftigungszeile erstellt werden (siehe Ihre Abwesenheiten gehen aus der verringerten Anzahl der Stunden im Feld „Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers“ hervor.

CODE 31 (ausschließlich für statutarisches Personal)

  • Tage nicht entlohnter vollständiger Abwesenheit, gleichgestellt mit Diensttätigkeit, ggf. aufteilbar.

Damit ist insbesondere Urlaub aus zwingenden familiären Gründen gemeint, der kontingentierte Urlaub (analog zur Flämischen Gemeinschaft) sowie Streiktage nach dem 06. März 1992. Damit sind nicht die Tage nicht entlohnter vollständiger Abwesenheit für die Ausübung eines politischen Mandats gemeint.

Falls die Abwesenheitsdauer eine Periode (mehr als fünf aufeinander folgende Kalendertage) bildet, muss Code 502 (oder 505) im Feld Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit verwendet werden.

CODE 32 (ausschließlich für statutarisches Personal)

  • Tage nicht entlohnter vollständiger Abwesenheit im Stand der Inaktivität oder Zurverfügungstellung ohne Wartegehalt.

Damit sind insbesondere unbezahlte Urlaubstage außergesetzlicher Abwesenheit gemeint, die keine Periode bilden.

Falls die Abwesenheitsdauer eine Periode (mehr als fünf aufeinanderfolgende Kalendertage) bildet, muss Code 510 (oder 512) im Feld Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit verwendet werden.

CODE 33 (ausschließlich für statutarisches Personal)

  • Tage vollständiger Abwesenheit für nicht bezahlten politischen Urlaub, gleichgestellt mit Diensttätigkeit.

Damit sind in erster Linie die Tage nicht entlohnter Abwesenheit für die Ausübung eines politischen Mandats gemeint.

Falls die Abwesenheitsdauer eine Periode (mehr als fünf aufeinander folgende Kalendertage) bildet, muss Code 505 im Feld Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit verwendet werden.

Angesichts der möglichen Auswirkungen der Verwendung von Code 30, 31, 32 und 33 auf die Sozialversicherungsansprüche ist er behutsam zu verwenden. Sie dürfen keinesfalls für Arbeitnehmer verwendet werden, bei denen ein Vollzeit-Arbeitsvertrag oder Anstellung in einen Teilzeit-Arbeitsvertrag oder Anstellung umgewandelt wird. In diesem Fall (dies gilt auch, wenn es sich um einen relativ kurzen Zeitraum handelt) muss man mit einer neuen Beschäftigungszeile beginnen und den Arbeitnehmer als Teilzeitarbeitnehmer angeben.

CODE 41 (ausschließlich für statutarisches Personal)

  • Tage entlohnter vollständiger Abwesenheit im Stand der Inaktivität.

Damit sind insbesondere die Tage der Inaktivität gemeint, für die das Personalmitglied eine andere Entlohnung als sein Gehalt erhält (= im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gezahlter Lohn).

Falls die Abwesenheitsdauer eine Periode (mehr als fünf aufeinanderfolgende Kalendertage) bildet, muss Code 511 im Feld Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit verwendet werden.

CODE 42 (ausschließlich für statutarisches Personal)

  • Tage vollständiger Zurdispositionstellung mit Wartegehalt und Aufrechterhaltung des Rechts auf Gehaltserhöhung.

Damit sind insbesondere Tage der Zurdispositionstellung gemeint, die über ein Quartal verteilt sind, ohne eine Periode zu bilden (z. B. X Tage der Zurdispositionstellung wegen Krankheit).

Falls die Abwesenheitsdauer eine Periode (mehr als fünf aufeinanderfolgende Kalendertage) bildet, muss Code 507 im Feld Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit verwendet werden.

CODE 301

  • Alle anderen Arbeitszeitangaben, gedeckt durch eine Entschädigung und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, mit Ausnahme derjenigen, die unter einem anderen Code angegeben werden

Der Wert wird für die Leistungen verwendet, die durch eine Entschädigung gedeckt werden, die noch nicht mit einem anderen Leistungscode gemeldet wird. Dies betrifft Leistungen, die mit folgenden Leistungen übereinstimmen:

  • den Entschädigungen für freigestellte Überstunden der definitiv ernannten Mitglieder (Lohncode 401);
  • den freigestellten zusätzlichen Entschädigungen der Lehrkräfte (Lohncodes 501 und 502);
  • den freigestellten Gehältern der freiwilligen Feuerwehrleute und der freiwilligen Sanitäter (Lohncodes 541 und 542);
  • der Pension wegen bleibender Arbeitsunfähigkeit aufgrund Berufskrankheit oder Arbeitsunfall (Lohncode 490).

Code 301 wird nicht für die Leistungen angegeben, deren Entschädigung mit einem anderen Leistungscode angegeben wird und bei denen ein Zuschlag (mit einer anderen Beitragspflicht) ausgezahlt wird. Beispiel: Für die Nachtleistungen empfängt das Betreuungs- und Pflegepersonal einen freigestellten Zuschlag von 0,81 EUR pro Stunde; die Nachtleistungen wurden bereits mit Leistungscode 1 gemeldet und werden kein zweites Mal mit dem Code 301 angegeben.