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Baggerfahrt auf hoher See

Ab 01.07.2014 muss das fahrende Personal der Unternehmen, die Baggerarbeiten auf See ausführen, nicht mehr beim LSS, sondern bei der HUKS (Hilfs- und Unterstützungskasse für Seeleute) gemeldet werden. Ab diesem Zeitpunkt fallen sie in den Zuständigkeitsbereich der Paritätischen Kommission der Handelsmarine.

Sowohl die Arbeitgeberbeitragsermäßigung als auch die Nichtüberweisung eines Teils des Arbeitnehmerbeitrags gilt nur für Arbeitnehmer, die bei der HUKS (Hilfs- und Unterstützungskasse für Seeleute) zu melden sind. Was das LSS betrifft, ist diese Ermäßigung daher ab 01.07.2014 gegenstandslos.

Nicht mehr anwendbar auf beim LSS gemeldete Arbeitnehmer.