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Bezuschusstes Vertragspersonal (BVA)

Das Programmgesetz vom 30.12.1988 gewährt bestimmten Arbeitgebern, die bezuschusstes Vertragspersonal unter bestimmten Bedingungen einstellen, eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit dieser Arbeitnehmer. Ab 01.01.2014 wird die Ermäßigung für die Beschäftigung von BVA als Zielgruppenermäßigung in das System der harmonisierten Ermäßigungen integriert.

Betroffene Arbeitgeber

Dabei handelt es sich um:

  • Verwaltungen und Behörden des föderalen Staats oder jene, die er kontrolliert;
  • Verwaltungen der Gemeinschaften und der Regionen und die öffentlichen Anstalten, die von ihnen abhängen;
  • die durch die Gemeinschaften eingerichteten, anerkannten oder bezuschussten Bildungsanstalten;
  • gemeinnützige Anstalten und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie Anstalten, die einen sozialen, humanitären oder kulturellen Zweck anstreben;
  • lokale Gesellschaften für Sozialwohnungen.

Vom System des bezuschussten Vertragspersonals und deshalb von der o. a. Ermäßigung der durch die Arbeitgeber geschuldeten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialen Sicherheit sind folgende Arbeitgeber jedoch ausgeschlossen:

  • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, in denen die lokale Behörde eine ausschlaggebende Rolle bei der Gründung oder Leitung spielt;
  • Krankenhäuser;
  • öffentliche Kreditinstitute.

Betrag der Ermäßigung

EEine Zielgruppenermäßigung G7 wird BVA während der gesamten Dauer der Beschäftigung gewährt. Da diese Ermäßigung von allen Arbeitgebergrundbeiträgen befreit, darf sie auch angewandt werden, wenn es im Quartal keine entlohnten Tage gibt, sondern z. B. nur eine Jahresendprämie bezahlt wird.

Einreichen eines Antrags auf Anstellung von BVA

Für genauere Angaben zur Art und Weise, wie Sie den Antrag auf Einstellung von bezuschusstem Vertragspersonal bei der zuständigen Behörde einreichen müssen, sowie zu den Bedingungen betreffs Zahlung und Gewährung der Prämie wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Stellen.

1) Behörden des föderalen Staats

Für den Prämienantrag
FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung, Dienststelle für bezuschusstes Vertragspersonal
Ernest Blerotstraat / rue Ernest Blerot 1 in 1070 Brüssel.

Für die Zahlung der Prämie
Landesamt für Arbeitsbeschaffung, Hauptverwaltung
Keizerslaan / Boulevard de l'Empereur 7, 1000 Brüssel.

2) Behörden der Flämischen Gemeinschaft

Für den Prämienantrag
Ministerium der Flämischen Gemeinschaft, Verwaltung der Wirtschaft und Beschäftigung, Dienststelle Beschäftigung
Markiesstraat/Rue de Marquis 1, 1000 Brüssel.

Für die Zahlung der Prämie
Flämischer Dienst für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung
Keizerslaan / Boulevard de l'Empereur 7, 1000.

3) Behörden der Wallonischen Region

Für den Prämienantrag
Ministère de la Région wallonne, Direction générale de l'Economie et de l'Emploi, Service de l'Emploi
Place de la Wallonie 1, 5100 Jambes;

Für die Zahlung der Prämie
Office communautaire et régional de la Formation professionnelle et de l'Emploi
Boulevard Tirou 104, 6000 Charleroi.

4) Behörden der Region Brüssel-Hauptstadt

Für die Beantragung und Zahlung der Prämie
Brüsseler Regionales Amt für Arbeitsbeschaffung
Boulevard Anspachlaan 65, 1000 Brüssel.

Zu erledigende Formalitäten

Keine besonderen Formalitäten.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Meldung von bezuschusstem Vertragspersonal

In der DmfA werden bezuschusste vertragliche Arbeitnehmer immer im Feld 90012 "„Arbeitnehmerzeile" mit spezifischen Codes angegeben:

  • 024 Typ 1 (oder 0 im öffentlichen Sektor) für bezuschusste einfache Handarbeiter auf Vertragsbasis
  • 025 Typ 1 für bezuschusste behinderte Handarbeiter auf Vertragsbasis, die in einer beschützten Werkstätte beschäftigt sind
  • 029 Typ 1 für bezuschusste Handarbeiter auf Vertragsbasis, die anhand des Pauschallohns angegeben werden
  • 484 Typ 0 für bezuschusste einfache Geistesarbeiter auf Vertragsbasis
  • 485 yp 0 für bezuschusste behinderte Handarbeiter auf Vertragsbasis, die in einer beschützten Werkstätte beschäftigt sind.

Ab 1/2014 wird in den Beitragssätzen der Ausschluss von Beiträgen nicht mehr berücksichtigt, aber die strukturelle Ermäßigung und eine besondere Zielgruppenermäßigung sind im Block 90109 "Ermäßigung Beschäftigung" mit folgenden Angaben einzutragen:

Ermäßigung

Pauschale/Betrag

Dauer

Ermäßigungscode

Berechnungsgrundlage

Betrag der Ermäßigung

Strukturelle

Siehe Berechnung strukturelle

Vollständige Dauer der Beschäftigung

3000

/

ja

Zielgruppe BVA

G7 (Saldo der Grundbeiträge)

Vollständige Dauer der Beschäftigung

4000

/

ja

Für die Zielgruppenermäßigung BVA sind keine Mindestleistungen vorgeschrieben (im Gegensatz zur strukturellen Ermäßigung).

Die „Maribel sozial“-Ermäßigung wird auf keinen Fall mit der Zielgruppenermäßigung für bezuschusstes Vertragspersonal angewandt; die strukturelle Ermäßigung ist dagegen mit Kategorie 2 oder 3 (beschützte Arbeitsplätze) zu berechnen, wenn der Arbeitgeber einer Paritätischen Kommission unterliegt, für die der „Maribel sozial“ Anwendung findet.

Bei der Meldung per Webanwendung werden die Ermäßigungen 3000 und 4000 gemäß Eingabe automatisch berechnet.