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Sportveranstaltungen

Von der Sozialversicherungspflicht sind Veranstalter von Sportveranstaltungen und Personen befreit, die sie nur am Tag der Veranstaltung beschäftigen, vorausgesetzt diese Leistungen werden im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als 25 Tage bei einem oder mehr Arbeitgeber(n) erbracht. Diese Bestimmung gilt nicht für die Sportler selbst.

Um einen Anspruch auf Befreiung zu erhalten, müssen Sie sich vor der Einstellung bei der Sozialinspektion des FÖD Soziale Sicherheit anmelden. Diese Meldung muss elektronisch vorgenommen werden, außer für Arbeitgeber, die nicht in die Zentrale Unternehmensdatenbank eingetragen sind. Sie können das zur Verfügung gestellte Muster (Schablone) für eine Meldung auf Papier verwenden.