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Zielgruppenermäßigung – Allgemeine Bestimmungen und Berechnungsformel

Mit den Zielgruppenermäßigungen werden entweder eine bestimmte Arbeitgebergruppe oder bestimmte Arbeitnehmer begünstigt. Pro Beschäftigungszeile kann der Arbeitgeber eine dieser Zielgruppenermäßigungen angeben, sofern sowohl er als auch der Arbeitnehmer den Kriterien entsprechen.

Im Gegensatz zur strukturellen Ermäßigung muss der Arbeitnehmer nicht unbedingt allen Regelungen unterliegen. Wenn dieses Kriterium bei einer Zielgruppenermäßigung anzuwenden ist, wird dies bei der Erörterung der Zielgruppenermäßigung erläutert.

Die Zielgruppenermäßigung (Pg) berechnet man pro Beschäftigungszeile, indem ein pauschaler Ermäßigungsbetrag mit dem festen Multiplikator und dem Leistungsbruch multipliziert wird:

Pg = G x µ x βg

Pg wird auf den Eurocent gerundet, wobei 0,005 EUR auf 0,01 EUR aufgerundet wird.

Je nach der Zielgruppe entspricht G einer der folgenden Pauschalen. Die Ermäßigung gilt für einige Quartale und hängt auch von den Merkmalen der Zielgruppe ab. Die Ermäßigung beträgt deshalb für:

  • G1: 1.000,00 EUR,
  • G2 : 400,00 EUR,
  • G3 : 300,00 EUR,
  • G4: nicht länger zutreffend,
  • G5: nicht länger zutreffend,
  • G6: nicht länger zutreffend,
  • G7: Der Saldo der geschuldeten Basisbeiträge nach eventuellem Abzug der „Maribel Sozial“-Maßnahme und nach Anwendung der strukturellen Ermäßigung,
  • G8: 1.500,00 EUR,
  • G9 : 800,00 EUR,
  • G10 : 500,00 EUR,
  • G11 : 770,00 EUR,
  • G12 : 726,50 EUR,
  • G14 : 1.550,00 EUR,
  • G15 : 1.050,00 EUR,
  • G16 : 450,00 EUR

Eine Reihe dieser Zielgruppen sind föderale Zielgruppenmaßnahmen:

  • Neue Arbeitgeber – Ersteinstellungen
  • Arbeitgeber, die eine kollektive Arbeitszeitverkürzung oder Viertagewoche einführen
  • Hotel- und Gaststättengewerbe (Horeca-Sektor)
  • Vertragliche Ersatzkräfte öffentlicher Sektor

Die anderen Zielgruppen sind regionalisierte Zielgruppenmaßnahmen

  • Ältere Arbeitnehmer
  • Langzeitarbeitssuchende
  • Junge Arbeitnehmer
  • Mentoren
  • Umstrukturierung
  • Bezuschusstes Vertragspersonal
  • Hauspersonal
  • Kinderbetreuung
  • Künstler

Die Anwendung dieser Zielgruppen hängt von der korrekten Angabe der "Identifizierungsnummer der lokalen Einheit (der Niederlassungseinheit)" auf dem Niveau der Beschäftigungszeile ab.