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Stipendiaten

Es betrifft:

  • Berechtigte für ein Doktorandenstipendium, das in Anwendung der Steuergesetzgebung von Steuern befreit ist, und Berechtigte für ein Postdoktorandenstipendium, sofern diese Stipendien entweder durch eine von Privatpersonen eingerichtete universitäre Einrichtung oder durch eine universitäre Einrichtung einer Gemeinschaft bewilligt werden. Für beide Typen von Anstalten gilt, dass Artikel 1 des Erlasses der Französischen Gemeinschaft vom 05.09.1994 zur Regelung akademischer Studien und akademischer Grade oder Artikel 3 des Erlasses der Flämischen Gemeinschaft vom 12.06.1991 betreffend Universitäten der Flämischen Gemeinschaft auf sie anwendbar sein muss;
  • Berechtigte für ein Doktorandenstipendium oder Postdoktorandenstipendium, das durch das Collège Interuniversitaire pour les Sciences du Management / Interuniversitair College voor Doctorale Studiën in de Managementswetenschappen vergeben wird;
  • Forschungspraktikanten und Aspiranten des Nationalen Fonds für wissenschaftliche Forschung und Berechtigte für ein besonderes Doktorandenstipendium oder ein Postdoktorandenstipendium, das durch diesen Fonds vergeben wird;
  • Berechtigte für einen Forschungsauftrag seitens des Vlaams Instituut voor de Bevordering van het Wetenschappelijk-Technologisch Onderzoek in de Industrie;
  • Berechtigte für ein Spezialisationsstipendium, Forschungsstipendium oder Reisestipendium, das durch das Instituut tot Aanmoediging van het Wetenschappelijk Onderzoek in de Nijverheid en de Landbouw (IWONL) oder seine Rechtsnachfolger vergeben wird. Für diese Kategorie ist die Sozialversicherung nicht erforderlich, wenn sie aufgrund einer anderen Berufstätigkeit als Lohnempfänger unter das Gesetz fallen (1994 hat das Instituut voor de Aanmoediging van Innovatie door Wetenschap en Technologie in Vlaanderen die Tätigkeiten des IWONL übernommen);
  • Berechtigte für ein Doktorandenstipendium oder ein Postdoktorandenstipendium, das in Anwendung der Steuergesetzgebung von der Steuer befreit ist und vergeben wird durch:
  • das Generalarchiv des Königreichs Belgien und die Staatsarchive in den Provinzen;
  • die Königliche Bibliothek von Belgien;
  • das Belgische Institut für Raumaeronomie;
  • das Königliche Naturwissenschaftliche Institut von Belgien;
  • das Königliche Institut für das Kunsterbe;
  • das Königliche Meteorologische Institut von Belgien;
  • das Königliche Museum für Zentralafrika;
  • die Königlichen Museen für Kunst und Geschichte;
  • das Forschungs- und Studienzentrum für die Geschichte des Zweiten Weltkriegs;
  • die Königlichen Museen für Schöne Künste von Belgien;
  • die Königliche Sternwarte von Belgien;
  • der Belgische Geologische Dienst;
  • das Zentrum für Agrarwissenschaftliche Forschung von Gembloux;
  • das Zentrum für Agrarwissenschaftliche Forschung von Gent;
  • das Zentrum für Agrarwirtschaft;
  • der Nationale botanische Garten von Belgien;
  • das Veterinärmedizinische und Agrochemische Forschungszentrum;
  • das Institut für Hygiene und Epidemiologie;
  • das Königliche Museum der Armee und Kriegsgeschichte;
  • das Landesinstitut für Kriminalistik.

Für jede dieser Kategorien ist das genannte Institut oder die genannte Einrichtung der Arbeitgeber. Personen, die Anspruch auf andere Stipendien haben, werden nur beim LSS gemeldet, wenn sie für ihre Leistungen durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Ausländische Stipendiaten

Ausländische Stipendiaten

Die Berechtigten für ein Doktoranden- oder Postdoktorandenstipendium, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung des Rates der Europäischen Union fallen oder nicht in den Anwendungsbereich eines durch Belgien mit einem Drittland abgeschlossenen Vertrages über die soziale Sicherheit fallen, sind begrenzt beitragspflichtig.

Ihre Beitragspflicht beschränkt sich auf folgende Regelungen:

  • Kranken- und Invaliditätsversicherung (Sektor Entschädigungen und Sektor Gesundheitspflege)
  • Jahresurlaub
  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten

Ihre Arbeitgeber schulden den Lohnmäßigungsbeitrag für die Kategorien, in denen er zu zahlen ist.

Diese ausländischen Stipendiaten werden im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit der spezifischen Arbeitnehmerkennzahl 498 Typ0 angegeben.