Persönliche Assistenten
Inhalt
- Apotheker
- Handelsvertreter
- Sportler
- Sportveranstaltungen
- Soziokultureller Sektor
- Ähnliche zusätzliche Leistungen
- Schulaufsicht
- Künstler
- Lehrlinge
- Praktikanten
- Bevollmächtigter von Vereinigungen
- Bevollmächtigte von Gesellschaften
- Heimarbeiter
- Personenbeförderer
- Güter-/Warentransporteure
- Behinderte
- Studenten
- Ärzte in Ausbildung
- Ärzte
- Stipendiaten
- Tageseltern
- Statutarisches Personal des öffentlichen Sektors
- Aushilfskräfte
- Ehegatten
- Meeresfischer
- Binnenschiffer
- Landwirtschaftliche Arbeiter
- Hauspersonal
- Persönliche Assistenten
- Freiwillige Mitarbeiter
- KE 499 Bedürftige Jugendliche
Ab dem 01.01.2005 sieht die Gesetzgebung zur Sozialen Sicherheit explizit vor, dass bei einer Arbeit, die im Rahmen des persönlichen Assistenzbudgets in einer Situation verrichtet wird, in der von einem Arbeitsvertrag nicht die Rede sein kann, unter bestimmten Bedingungen die Sozialversicherung für Lohnempfänger anwendbar ist.
Im Speziellen geht es um die Personen, die im Rahmen eines durch die Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap genehmigten persönlichen Assistenzbudgets Arbeit als persönliche Pflegehelfer eines Familienmitglieds bis zum zweiten Grad oder für eine Person verrichten, die Teil der Familie ist. Der Träger des persönlichen Assistenzbudgets übernimmt die Funktion eines Arbeitgebers. Dies ist entweder die Person mit einer Behinderung oder ihr gesetzlicher Vertreter, der/dem die Vlaams Agentschap das Budget bewilligt hat.