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Bezahlter Bildungsurlaub

Kraft des Gesetzes über bezahlten Bildungsurlaub können sich Arbeitnehmer des Privatsektors vom Arbeitsplatz entfernen, um bestimmte allgemeine oder Berufsausbildungen bei Lohnfortzahlung zu besuchen. Dieser Urlaub wurde teilweise durch den Staat und teilweise durch einen Beitrag zu Lasten der Arbeitgeber bezahlt.

Ab dem 1. Quartal 2015 besteht der Beitrag für den Bildungsurlaub nicht mehr als solcher.

Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag für bezahlten Bildungsurlaub

Ab 01.01.2015 verändert sich der Verwendungszweck dieses zusätzlichen Sonderbeitrags: Er wird als zusätzlicher Beitrag zur Finanzierung der Risikogruppen verwendet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Sonderbeitrag Risikogruppen.

Zu erledigende Formalitäten

Keine besonderen Formalitäten.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub

Bis einschließlich des vierten Quartals 2014 war der Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub Bestandteil des Grundbeitragssatzes, der für die betreffenden Arbeitnehmer zu zahlen ist.

Zusätzlicher Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub.

Die Verzeichnisse der Sektoren, die keine ausreichenden Ausbildungsanstrengungen unternommen haben, wurden im Staatsblatt veröffentlicht:

  • für die Jahre 2008 und 2009: Ministerieller Erlass vom 13.04.2011 (BS 20.04.2011)
  • für das Jahr 2010: Ministerieller Erlass vom 12.01.2012 (BS 20.04.2011)
  • für das Jahr 2011: Ministerieller Erlass vom 17.04.2013 (BS vom 07.05.2013)
  • für da Jahr 2012 wurde der Ministerielle Erlass noch nicht veröffentlicht.

Die Lastschriftanzeige für den zusätzlichen Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub wird übermittelt an:

  • für das Referenzjahr 2008: am 05.06.2012
  • für das Referenzjahr 2009: am 12.06.2012
  • für das Referenzjahr 2010: am 27.09.2012
  • für das Referenzjahr 2011: am 18.06.2013

Der Fälligkeitstag für die Zahlung dieser Lastschriften ist festgelegt auf den 31.07.2012 (für 2008 und 2009), am 31.10.2012 (für 2010) und am 31.07.2013 (für 2011).
Im Falle eines verspäteten Eingangs einer oder mehrerer Meldungen wurde die Berechnung nach Empfang der letzten Meldung ausgeführt.

Ab 01.01.2015 wird dieser Beitrag ein zusätzlicher Beitrag, der zur Finanzierung der Anstrengungen für Risikogruppen bestimmt ist, wobei aber die Art der Einnahme des Beitrags unverändert bleibt.